Heute meldet heise eine beunruhigende Nachricht, in der es um eine strafrechtliche Verurteilung, u.a. wegen Nutzung eines offenen WLAN’s des Nachbarn ging. Hier der interessante Teil:
Juristisch bemerkenswert ist an der Entscheidung vor allem die Verurteilung wegen der Nutzung eines offenen WLANs. Die Staatsanwaltschaft bewertete diese Nutzung nach Anfrage von heise online als unbefugtes Nutzen eines fremden Computernetzwerks durch regelmäßiges Herstellen einer Funkverbindung per Laptop zum Internet. Das sei als Straftat nach den Paragraphen 89 und 148 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bewertet worden.
Eine spontane Frage, die sich mir stellte: “Was ist mit öffentlichen Hotspots?” Das sind auch nur normale, offene WLAN’s. Ist deren Nutzung nun auch verboten? Falls nein, wo verläuft die Grenze? Nennt mein Nachbar sein offenes WLAN zufällig “t-online” und befindet sich ein T-Punkt in meiner Nähe, darf ich dann davon ausgehen, dass ich das WLAN nutzen darf?
Da es sich in diesem Fall um eine Einzelfallentscheidung handelte, die mit weiteren Faktoren einherging, wage ich zu behaupten, dass aus diesem Urteil keine allgemein gültige Aussage über die Nutzung von offenen WLAN’s getroffen werden kann, eine gewissen Unsicherheit bleibt für mich als Rechts-Laien dennoch und ich hoffe auf Klärung durch entsprechende Instanzen.
Kaum befasst man sich mal etwas näher mit einem Thema, schon sprießen die Informationsquellen wie Pilze aus dem Boden.
Die Piratenpartei stellt unter http://stopptelena.de/ eine “kritische Informationsseite zum ELENA-Verfahren” für alle bereit, die sich abseits der staatlichen (Des-)Information über das Verfahren erkundigen möchte.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.
Begründung
Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen.
Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben.
Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist.
Von der beabsichtigten Kostenersparnis kann keine Rede sein, es werden millionenfach Daten erhoben, die nie benötigt werden,
da die meisten Bürger – aus welchen Gründen auch immer – weder Wohngeld, Eltergeld oder Arbeitslosengeld beantragen.
Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Sebstbestimmung verletzt.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen …
das die Speicherung und Datensammlung der Art der Fehlzeiten der Arbeitnehmerdaten im sogenannten ELENA-Verfahren nochmals überarbeitet und überdacht werden.
Begründung
Es geht kein Finanzamt und keine Krankenkasse an, wenn ich zu spät zur Arbeit komme, wenn ich streike, wenn ich unbezahlten Urlaub nehme und so weiter.
Ich fühle mich als Bürger total gläsern und total vom Staat überwacht. Desweiteren zweifle ich an, ob dieses Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stand hielte.
Folgende Daten müssen meines erachtens nach NICHT an die genannten Behörden/Körperschaften übertragen werden:
Art der Fehlzeit
05 = unbesetzt
10 = unbezahlter Urlaub
11 = unbezahlte Fehlzeit (z.B. unentschuldigtes Fehlen/
Arbeitsbummelei/Wochenende oder Feiertage ohne Entgelt/
Pflege eines kranken Kindes ohne Kranken- oder Verletztengeldbezug/
kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege)
12 = unrechtmäßiger Streik
13 = Aussteuerung
14 = rechtmäßiger Streik
15 = Aussperrung
16 = unwiderrufliche Freistellung ohne Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes
Nachdem ich mir das ELENA-Video, über das ich zuletzt bloggte, gerade noch einmal angeschaut habe, kam mir spontan die Frage, ob man diesem übelkeitserregenden Datensammeln nicht einfach widersprechen kann. Und??? Na?
Das wird Euch vermutlich genauso überraschen, wie mich: NEIN! Widerspruch unmöglich! Laut §97 des sogenannten ELENA-Verfahrensgesetzes sind die Arbeitgeber zum Liefern der Daten verpflichtet und der Arbeitsnehmer hat keine Möglichkeit, dem zu widersprechen.
Pff, warum auch? Es geht ja nur um meine personenbezogenen Daten? Wo kämen wir in unserem geliebten Überwachungsstaat denn hin, würde der Bürger noch ein Recht haben, über seine Daten zu bestimmen?!
Also muss wieder das BVG ran…oder mag sich jemand mit mir zusammen tun und zumindest schon mal eine ePetition verfassen?
Bis heute geisterte ELENA nur als Begriff immer mal wieder an mir vorbei, ohne dass ich mich jedoch näher damit befasste. Was, wie sich herausstellte, ein Fehler war. Denn heute lenkte mich Miro auf einen bei Youtube verlinken Beitrag der Sendung Monitor zum Thema ELENA, das Kürzel für “Elektronischer Entgeltnachweis”. Die neueste Schweinerei unserer Regierung in Sachen Datenmißbrauch.
So richtig auf dem Laufenden bin ich bei dem Thema nun noch nicht und weiß nicht, ob bereits eine Verfassungsbeschwerde, ePetition oder ähnliches gegen diesen Mist in Umlauf ist…wenn jemand dazu näheres weiß, freue ich mich über Eure Kommentare – doch seht doch erst einmal selbst, wie man uns noch weiter ausspionieren möchte: