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ELENA – Widerspruch ist was für Weicheier!

Nachdem ich mir das ELENA-Video, über das ich zuletzt bloggte, gerade noch einmal angeschaut habe, kam mir spontan die Frage, ob man diesem übelkeitserregenden Datensammeln nicht einfach widersprechen kann. Und??? Na?

Das wird Euch vermutlich genauso überraschen, wie mich: NEIN! Widerspruch unmöglich! Laut §97 des sogenannten ELENA-Verfahrensgesetzes sind die Arbeitgeber zum Liefern der Daten verpflichtet und der Arbeitsnehmer hat keine Möglichkeit, dem zu widersprechen.

Pff, warum auch? Es geht ja nur um meine personenbezogenen Daten? Wo kämen wir in unserem geliebten Überwachungsstaat denn hin, würde der Bürger noch ein Recht haben, über seine Daten zu bestimmen?!

Also muss wieder das BVG ran…oder mag sich jemand mit mir zusammen tun und zumindest schon mal eine ePetition verfassen?

  1. Daxton
    22. Januar 2010, 10:14 | #1

    Ja das stimmt Wiederspruch ist Zwecklos!!

    Ich frage mich aber, ob man den Arbeitgeber dazu verpflichten kann das er einem mitteilen muss was er über mich an Daten weitergibt?
    In dem Gutachten zu dem Verfaren kann man herrauslesen das die Arbeitgeber rund 90 Millionen Euro jährlich dadurch einsparen können, also werden sie sich nicht dagegen wehren wollen. Wenn aber nun der Arbeitnehmer das recht hat auf einen Bericht so würde das wiederum Mehrkosten verursachen und so könnte ein Gegendruck entstehen der auch die Arbeitgeber dazu bringt gegen das Gesetz und die Datenspeicherung zu votieren!
    Ein Versuch ist es Wert!

    Arbeitnehmer wehrt Euch! Abhängigkeit heist nicht Rechtlosigkeit!

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