Ist die Nutzung offener WLAN’s eine Straftat?
Heute meldet heise eine beunruhigende Nachricht, in der es um eine strafrechtliche Verurteilung, u.a. wegen Nutzung eines offenen WLAN’s des Nachbarn ging. Hier der interessante Teil:
Juristisch bemerkenswert ist an der Entscheidung vor allem die Verurteilung wegen der Nutzung eines offenen WLANs. Die Staatsanwaltschaft bewertete diese Nutzung nach Anfrage von heise online als unbefugtes Nutzen eines fremden Computernetzwerks durch regelmäßiges Herstellen einer Funkverbindung per Laptop zum Internet. Das sei als Straftat nach den Paragraphen 89 und 148 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bewertet worden.
Eine spontane Frage, die sich mir stellte: “Was ist mit öffentlichen Hotspots?” Das sind auch nur normale, offene WLAN’s. Ist deren Nutzung nun auch verboten? Falls nein, wo verläuft die Grenze? Nennt mein Nachbar sein offenes WLAN zufällig “t-online” und befindet sich ein T-Punkt in meiner Nähe, darf ich dann davon ausgehen, dass ich das WLAN nutzen darf?
Da es sich in diesem Fall um eine Einzelfallentscheidung handelte, die mit weiteren Faktoren einherging, wage ich zu behaupten, dass aus diesem Urteil keine allgemein gültige Aussage über die Nutzung von offenen WLAN’s getroffen werden kann, eine gewissen Unsicherheit bleibt für mich als Rechts-Laien dennoch und ich hoffe auf Klärung durch entsprechende Instanzen.