Die eGK und das leidige Thema “Foto”
Heute stand mal wieder mein mir anvertrautes Weibchen vor mir und wedelte mit einer 3. Erinnerung unserer Krankenkasse vor meiner Nase. Dieser Laden ist ja echt penetrant. Sie wollen also um alles in der Welt ein Foto von mir. Warum auch immer. Denn einen Termin für die Auslieferung der unsäglichen eGK gibt es noch nicht. Also verweigere ich seither fleißig das Einsenden eines Abbildes meiner selbst.
Nun zeichnete mein Gegenüber aber gar düstere Szenarien, sie habe im Radio gehört (von einem “Experten”), man verlöre seinen Versicherungsschutz, wenn man kein Foto einsenden würde. Also sei man dazu gezwungen. Um ehrlich zu sein: das war mir neu und verursachte ein massives Hassgefühl gegen diese Art von Zwang in meiner Bauchgegend. Da ich diese Art von Sanktion für maßlos übertrieben hielt, wollte ich es genau wissen. Zunächst fragte ich mal meine lieben Verfolger auf Twitter, was die dazu meinten (Dank an Chrissie und Tim). Deren Aussagen (das Verweigern habe keine Konsequenzen) beruhigte mich, gab mir aber keine 100%ige Sicherheit. Also fragte ich bei der BKK nach und erhielt folgende Antwort (Hervorhebungen erfolgten durch mich):
[...] Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beginnt ab Oktober diesen Jahres. Die BKK [...] möchte bis zum Ende des nächsten Jahres alle Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte versorgt haben.
Die Aussage das der Versicherungsschutz erlischt ist nicht korrekt. Wenn Sie kein Lichtbild einreichen kann grundsätzlich keine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt werden.
Ob Karten ohne Lichtbild an Personen, welche kein Bild einreichen, ausgegeben werden ist nicht beschlossen. [...]
Das klingt alles noch etwas wage, obgleich die Nicht-Ausgabe in der Praxis definitiv ein Problem darstellen könnte, wenn ich da richtig informiert bin.
Solange die Krankenkassen jedoch nicht mal mit konkreten Informationen rüberrücken, erhalten sie jedenfalls kein Foto von mir. Schon gar nicht auf “Vorrat”.
Hallo Nick,
die Aussage Deiner Krankenkasse ist korrekt. Bis Ende nächsten Jahres werden voraussichtlich 90 % aller eGks ausgegeben sein. Ab 2013 wir keine KVK in den Arztpraxen mehr akzeptiert, daß heißt, wenn Du bis dahin kein Bild eingereicht hast, wirst Du wahrscheinlich am sogenannten Ersatzverfahren bei Deiner Kasse teilnehmen müssen. Das heißt sich jedes Quartal ein Zettel von Deiner Kassen holen, daß Du versichert bist.
Gruß
Lisa40
Hallo Nick und Lisa,
wie Lisa geschrieben hat ist die Aussage der Kasse richtig. Aber ein paar Sachen muß ich korrigieren:
Das Gesundheitsministerium hat die Kassen verdonnert, bis Ende 2012 mindestens 70% ihrer Versicherten mit der eGK zu versorgen.
Wann die alten Krankenversichertenkarten nicht mehr akzeptiert werden, steht noch nicht fest. Die Tendenz geht momentan eher Richtung Anfang 2014.
Ob das Ersatzverfahren angewendet werden darf, wenn der Versicherte dann keine eGK hat, ist fraglich. Die derzeitige Rechtsauffassung des BMG ist, dass keine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden darf. Der Arzt muß den Versicherten behandeln – auf (Privat-)Rechnung. Der Versicherte geht mit der Rechnung anschließend zu seiner Kasse und bekommt dort den Kassenanteil erstattet.
Gruß
Raynix