IT::fsinn » Piraten
Für alle Datei-Freunde habe ich alle 8 Teile der “Zensus 2011″-Reihe plus einer Zusammenfassung und Inhaltsverzeichnis in ein PDF gepackt.
[download id="10"]
Happy downloading & distributing!
Aus staatlicher Sicht ist die Durchführung des Zensus 2011 durchaus zu begrüßen, hängen doch elementare Planungen und Verteilungsmodelle an verschiedenen Kennzahlen, die vermutlich auch den finanziellen Aufwand durch den Steuerzahler rechtfertigen können.
Aus Sicht des Einzelnen ist der Zensus jedoch in dieser Form nicht akzeptabel und macht den Anschein eines Datensammelwunschkonzerts für jeden denkbaren Bedarf.
Zu viele Fragen, insbesondere auf Europaebene, sind nicht klar kommuniziert und auch die Löschfristen für erhobene Daten sind entweder unklar oder sehr weit gefasst, so dass über Monate oder sogar Jahre Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
Fraglich sind weiterhin die Sicherungsmechanismen, mit denen die erhobenen Daten bei der Übermittlung zwischen „befugten Personen“, dessen Definition auch nicht vollständig klar wird, geschützt werden und was im Falle eines Datendiebstahls geschieht.
Wie in jüngster Vergangenheit ist auch bei dieser Datenerhebung trotz gesetzlicher Sperren die nachträgliche Erweiterung des Nutzungsrahmens zu befürchten, dessen Folgen aus heutiger Sicht nur schwer abschätzbar sind. Die möglichen Szenarien reichen von der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden über den „Verkauf“ der Daten an Privatunternehmen bis hin zu – zugegebenermaßen derzeit wenig wahrscheinlichen – Schreckensszenarien von Deportationen von so genannten „Gefährdern“ oder „Arbeitsunwilligen“.
Da auch dieser Zensus das Konstrukt des Überwachungsstaats, in diesem Fall sogar des Überwachungskontinents, weiter untermauert, jedoch aus staatlicher Sicht durchaus in gewissen Grenzen nachvollziehbar ist, ist es im Sinne jedes Bürgers, den Umfang der erhobenen Daten deutlich zu senken und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Weiterhin sollte die Anonymität von vornherein gewährleistet sein, so dass Hilfsmerkmale erst gar nicht zur Anwendung kommen.
Aus Sicht des Autor ist eine breite öffentliche Diskussion und Medienpräsenz unabdingbar, um die Risiken und Chancen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den erhobenen Daten zu stellen. Anzustreben sind minimalste, zweckgebundene und dezentral zu haltende Datensätze, deren Zusammenführung lediglich vollständig anonymisiert durchzuführen ist. Die Löschfristen sind im Sinne des Datenschutzes zu verkürzen und streng einzuhalten. In Bezug auf den Schutz von Datenträgern oder sonstigen Übermittlungsmedien sind höchste Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Datendiebstahl und unberechtigten Zugriff zu unterbinden.
Betrachtet man die von Seiten der Regierung publizierten Informationen zum Zensus 2011, klingen die geplanten Maßnahmen im ersten Augenblick nachvollziehbar, sinnvoll und allgemein vorteilhaft (vgl. Teil 4 – Warum braucht Deutschland den Zensus 2011?). Liest man jedoch bei verschiedenen Formulierungen zwischen den Zeilen, stellen sich bisweilen elementare Fragen, gerade in Bezug auf Datensicherheit und Anonymität.
Auffällig ist zunächst die stark emotional geladene Formulierung einiger Zensusziele. Reizworte wie der Nutzen für “Schulen”, “Krankenhäuser” und “ältere Menschen” zielen auf die “schwächeren Glieder” der Gesellschaft und lassen eine eventuelle Kritik am Zensus als moralisch verwerflich erscheinen. So wird die Kritik zur symbolischen Behinderung des Sozialstaates.
In offiziellen Verlautbarungen ist zu lesen: “Der Zensus nutzt und allen.” Im Umkehrschluss heißt das jedoch: Kritik im Zensus schadet uns allen. Es macht gerade zu den Anschein, als seien die verantwortlichen Staatsorgane erpicht darauf, den Zensus als zweifelsfrei moralisch und datenschutzrechlich korrekt darzustellen.
Allein diese emotionale Behaftung der Thematik, die schon bei der Internetzensur-Debatte zur Sperrung von Internetseiten zu beobachten war, macht es Kritikern schwer, sich öffentlich gegen das Thema auszusprechen, da sie Gefahr laufen, als unethisch und unsozial angestempelt zu werden.
Doch sollte eine Unterscheidung zwischen reinen Fakten, Emotionen und schlechten Erinnerungen an historische Ereignisse stattfinden, weshalb sich die folgende Betrachtung mit allen drei Faktoren auseinandersetzt.
Auf der Sachebene stellten sich dem Autor beim Verfassen der vorangehenden Kapitel immer wieder Fragen, die mangels verfügbarer Informationen nicht oder nur unzureichend beantwortbar waren und die hier kurz erläutert werden sollen:
Unklarheit 1: Gesetzliche Sicherheit des Datenschutzes
Offizielle Stellen verweisen in ihren Publikationen zum Zensus 2011 vermehrt auf das Statistikgeheimnis und den geltenden Datenschutz. So stellte sich aber die Frage nach dem Umfang der jeweiligen Gesetze und der entsprechenden rechtlichen Abdeckung. So ist zu klären, ob sich Statistikgeheimnis und Datenschutz nicht möglicherweise rechtlich behindern, aushöhlen, aufheben oder schlicht einige Bereiche offen lassen.
Anlass zu dieser Vermutung gaben schwammige Formulierung wie “Hilfsmerkmale müssen so früh wie möglich gelöscht werden.”.
Weiterhin bietet insbesondere §16 BStatG Möglichkeiten zur alternativen Verwendung erhobener Daten und beschränkt allenfalls das Anlegen von Verwaltungsakten auf Basis dieser Daten. Speziell §16 IV BStatG weist bei näherer Betrachtung diverse Lücken auf:
„Für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen den obersten Bundes- oder Landesbehörden vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Übermittlung nach Satz 1 ist nur zulässig, soweit in den eine Bundesstatistik anordnenden Rechtsvorschriften die Übermittlung von Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden zugelassen ist.“
Unklarheit 2: Datenschutz auf Europaebene
Im Rahmen der Recherchen zu diesen Ausführungen waren kaum Informationen zur Handhabung der erhobenen Daten auf Europaebene zu finden. Weder wurde eindeutig klar, wer diese Daten in letzter Instanz erhält, wozu sie genutzt werden, wie sie übertragen und geschützt werden, noch wann sie endgültig gelöscht werden.
Da das deutsche Datenschutzrecht verglichen mit anderen europäischen Staaten relativ restriktiv ist, besteht Anlass zu der Sorge, dass auf Europaebene nicht streng genug mit diesen Daten umgegangen wird. So wurde die Weitergabe der nationalen Daten an die EU in der verhaltenen öffentlichen Diskussion als “inakzeptabel” bezeichnet, da die Sicherheit auf Europaebene nicht gewährleistet sei.
Unklarheit 3: Unklare Befugnisse
Eine weitere Frage, die sich ergab, bezieht sich auf die konkreten Befugnisse, auf die Zensusdaten zugreifen zu dürfen. Konkrete Antworten auf Fragen wie “Wer darf die Daten sehen und verarbeiten?” werden nicht gegeben.
Zur Veranschaulichung sei hier ein Textabschnitt über die Geheimhaltung von Einzelangaben erwähnt:
“So gilt auch für die im Rahmen des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 an die Statistik gelieferten Daten die Geheimhaltung für alle Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse (§ 11) und auch bei den Datenlieferungen ist sichergestellt, dass Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (§ 13).”
Offensichtlich fehlende Information: Was genau heißt “unbefugt”? Oder anders gesprochen: Wer ist befugt was mit den Daten der Bundesbürger zu tun?
Unklarheit 4: Salami-Taktik
“Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.”, verkündete Walter Ulbrecht 1961. Der Rest ist Geschichte.
Geradezu symbolisch beschreibt dieses Zitat jene Beruhigungsversuche von Politikern gegenüber den Bürgern, deren Schreckensszenarien beliebiger Couleur letzten Ende aber doch Realität wurden.
Und so findet sich auch zum Zensus 2011 eine passende Textstelle, geäußert von der Leiterin der Abteilung “Bevölkerung, Bildung, Staat” im Statistischen Bundesamt, Dr. Sabine Bechtold:
“Es muss niemand befürchten, dass ihm durch wahrheitsgemäßes Ausfüllen eines Fragebogens ein Nachteil entsteht.”
Aufgrund der Tatsachen, dass
a) sich Geschichte immer wiederholt,
b) Menschen aus früheren Leiden selten etwas lernen,
c) es zweifelhafte Macht-Begehrlichkeiten gab, gibt und geben wird,
ist diese Aussage mit Vorsicht zu genießen. Nicht zuletzt die Vorratsdatenspeicherung weckte aufgrund des vorliegenden Datenbestandes Begehrlichkeiten, mit denen “vorher niemand gerechnet hatte”. Von Seiten der Verantwortlichen werden also unangenehme Informationen zurückgehalten und bei unabdingbarem Bedarf preisgegeben.
Vergleicht man die durch den Zensus 2011 geforderten Daten mit denen der Volkszählungen im Dritten Reich, so sind heutige Bürger um ein Vielfaches transparenter und verfolgbarer als zu damaliger Zeit, was ausgesprochen kritisch zu bewerten ist. Von diesem Standpunkt aus ist derart umfangreichen Datenansammlungen stets Misstrauen entgegen zu bringen.
Weitere Kritikpunkte
Problem 1: Datenmissbrauch
Die jüngste Vergangenheit hat in mehreren Ländern (allen voran Großbritannien) gezeigt, dass einmal erhobene Daten nicht sicher sind. So gingen dort mehrfach DVD’s mit personenbezogenen, sensiblen Daten verloren. In Deutschland wurden Laptops von Regierungsmitgliedern samt Daten gestohlen.
Generell ist davon auszugehen, dass das Risiko des Datenmissbrauchs mit steigender Verbreitung der Daten größer wird, da die Anzahl der involvierten (und potenziell kompromittierbaren) Personen wächst.
Weiterhin zeigte sich bei der kürzlich diskutierten Sperrung von Internetseiten, dass binnen kürzester Zeit weitere Begehrlichkeiten von verschiedenen Seiten für den Zugriff auf diese Daten entstanden (Sperrung von rechtsradikalen Inhalten; Sperrung urheberrechtlich geschütztem Material inklusive Strafverfolgung anhand von IP-Adressen, etc.). So ist auch bei einem Zensus davon auszugehen, dass Dritte Ansprüche gegenüber diesen Daten erheben werden.
So bieten die im Erhebungskatalog genannten Daten eine optimale Datenbasis zur Marktsegmentierung und eignet sich somit für die Verwendung im Marketing und angrenzenden Bereichen.
Weiteres Beispiel: Im hypothetischen Falle eines Anschlags in Deutschland nach dem Zensus 2011, ist binnen kürzester Zeit mit Begehrlichkeiten zu rechnen, die die Nutzung dieser Daten zur Strafverfolgung auf personalisierter Ebene fordern und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vollständig aushebeln.
Problem 2: Opportunistische Datennutzung
Angrenzend zum Datenmissbrauch besteht die Gefahr der Verfälschung von Zensusdaten. Was im ersten Moment nach einem Schnitt ins eigene Fleisch der Erhebenden anhört, kann aus Gründen der Staatsräson durchaus sinnvoll sein.
So können bei mangelnder Verifizierung der erhobenen Daten z.B. gewisse Teile der Bevölkerung nicht vollständig erfasst oder andere Bereiche künstlich vergrößert werden. Eine solche Manipulation macht zum Beispiel Sinn, wenn Parlamentssitze oder Fördermitteln anhand bestimmter Bevölkerungskennzahlen vergeben werden.
Problem 3: Einordnung in den Überwachungskontext
Bereits im Zuge der Volkszählung 1983 und dem damit verbundenen Urteil des BVG (1 BvR 209/83) bestand Grund zur Befürchtung des „Gläsernen Bürgers“. Hintergrund war damals die Ausführlichkeit der Fragen, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zuließen und somit gegen den Datenschutz verstieß. Interessant ist die Analogie zu heutigen Diskussionen, denn schon damals fürchtete man die Volkszählung als Schritt Richtung Überwachungsstaat.
Damals wie heute forderten Bürgerrechtler den gläsernen Staat anstatt des gläsernen Bürgers, zu Gunsten von mehr Transparenz.
Vier Jahre später richteten Kritiker ihr Augenmerk verstärkt auf die Gefahren einer schleichenden Einschränkung von Bürgerrechten. Auch hier wird die Ähnlichkeit zu heute deutlich, schaut man sich beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung oder den biometrischen Reisepass an.
Allgemein gesprochen ist durch den Zensus 2011 mit einer Steigerung des „Überwachungsfaktors“ zu rechnen, der jeden Bundesbürger nachweisbarer dokumentiert.
Problem 4: Leistungsanspruch
Das Statistische Bundesamt stellt in eigenen Veröffentlichungen einige Kennzahlen vor, die anhand der zu ermittelnden Zensusdaten errechnet werden sollen. Beispielhaft sei hier eine Kennzahl angeführt, dessen Brisanz vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und wachsenden Begehrlichkeiten nach Daten klar wird:
Kennzahl: Wertschöpfung je Erwerbstätiger
Im Klartext: Wie effektiv arbeitet jeder einzelne?
Zwar ist davon auszugehen, dass derlei Daten statistisch gemittelt werden, dennoch ist nach der Zusammenführung aller Daten ein Rückschluss auf jeden Einzelnen (Stichwort „Hilfsmerkmale“) denkbar oder sogar definitiv möglich. Durch Segmentierung von Bevölkerungsteilen lassen sich in der Folge effektive und ineffektive Gruppen herausfiltern und benennen – für gewinnorientierte Organisationen hochgradig interessante Daten.
Rückblick ins Dritte Reich verbunden mit der Frage:
Was wäre mit ineffektiven Bevölkerungsgruppen damals passiert?
Datenerhebung
Bereits 1872 stellte der Internationale Statistische Kongress in Sankt Petersburg eine Empfehlung auf, welche persönlichen Daten in einer Volkszählung zu erfassen seien:
- Vor- und Zunamen
- Geschlecht
- Alter
- Verhältnis zum Haupte der Familie oder des Haushalts
- Zivilstand
- Beruf oder Beschäftigung
- Religionsbekenntnis
- im gewöhnlichen Verkehr gesprochene Sprache
- Kenntnis des Lesens und Schreibens
- Herkunft, Geburtsort und Staatsangehörigkeit
- Wohnort und Art des Aufenthalts am Zählungstag (ob dauernd oder vorübergehend anwesend, respektive abwesend)
- Blindheit, Taubstummheit, Blödsinn und Kretinismus Geisteskrankheit
Im Wesentlichen basieren auch heutige Zensen auf dieser Empfehlung, wurden jedoch im Laufe der Zeit durch weitere Merkmale ergänzt.
Über das so genannte Zensusgesetz 2011 regelt der Gesetzgeber auf Basis eines Pflichtkatalogs der EU den Datenumfang des Zensus. Dieser Katalog umfasst die in der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates am 9. Juli 2008 beschlossenen Merkmale.
Darüber hinaus plant die EU die Erfassung weiterreichende Merkmale, als sie bislang in Deutschland gesetzlich verabschiedet wurden. Diese wären im Falle einer Umsetzung wiederum für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend.
Zusätzlich wird / wurde die Erfassung folgender Merkmale diskutiert und zum Teil beschlossen:
- Einkommen
- ethnische Herkunft („Migrationshintergrund“)
- Herkunftsland der Eltern
- Glaubenszugehörigkeit
Die Erfassung der Glaubenszugehörigkeit wurde nicht zuletzt durch die Kirchen mit dem Wunsch unterstützt, eine zuverlässige und vergleichbare Datengrundlage im Vergleich zum Zensus 1987 zu schaffen.
Die PG „Zensus 2011“ der Piratenpartei Neuss hat das Muster eines Stammdatensatzes nach der Zusammenführung aller Einzelangaben veröffentlicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), das an dieser Stelle zitiert sei:
-
eindeutige Steuernummer (als Personenkennzeichen)
-
Ordnungsnummer im Melderegister
-
Familienname, frühere Namen und Vornamen
-
Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer und Anschriftenzusätze
-
Wohnort, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel
-
Tag der Geburt
-
Standesamt und Nummer des Geburtseintrags
-
Geburtsort einschließlich erläuternder Zugehörigkeitsbezeichnungen
-
bei im Ausland Geborenen: Geburtsstaat
-
Geschlecht
-
Staatsangehörigkeit(en)
-
Familienstand
-
Wohnungsstatus (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung)
-
Anschrift und Wohnungsstatus in der Gemeinde, aus der die Person zugezogen ist
-
Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde
-
Tag des Beziehens der Wohnung
-
Tag des Zuzugs in die Gemeinde
-
Herkunftsstaat bei Zuzug aus dem Ausland
-
Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde
-
Tag des Wohnungsstatuswechsels
-
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin
-
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer der minderjährigen Kinder sowie Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer der gesetzlichen Vertreter
-
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag der Geburt und Ordnungsnummer der außer-/nichtehelichen minderjährigen Kinder sowie Familienname, Vornamen, Tag der Geburt, Schlüssel und Ordnungsnummer der gesetzlichen Vertreter
-
-
Tag der letzten Eheschließung oder Begründung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft
-
Tag der Auflösung der letzten Ehe oder letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft
-
nicht-eheliche Lebensgemeinschaften
-
Anschrift des Wohnungsgebers
-
Information über freiwillige Anmeldung im Melderegister
-
Übermittlungssperre nebst Grund der Übermittlungssperre
-
rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
-
Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen)
-
für Personen, die selbst oder deren Elternteil nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind: früherer Wohnsitz im Ausland und Jahr der Ankunft in Deutschland des Befragten oder des Elternteils
-
Art des Wohngebäudes
-
Eigentumsverhältnisse
-
Gebäudetyp
-
Baujahr
-
Heizungsart
-
Anschrift und Lage der Wohnung im Gebäude
-
Art der Wohnungsnutzung
-
Eigentumsverhältnisse
-
Fläche der Wohnung
-
WC
-
Badewanne oder Dusche
-
Zahl der Räume
-
Namen und Vornamen von bis zu zwei Wohnungsnutzern je Wohnung
-
soweit bekannt: Zahl der Bewohner je Wohnung
-
Zahl der Personen im Haushalt
-
-
Arbeitsort (amtlicher Gemeindeschlüssel)
-
Wirtschaftszweig
-
Betriebsnummer der Arbeitsstätte
-
Ausbildung
-
ausgeübter Beruf
-
Stellung im Beruf
-
höchster allgemeiner Schulabschluss
-
höchster erreichter Schulabschluss
-
aktueller Schulbesuch
-
höchster beruflicher Bildungsabschluss
-
letzte abgeschlossene Berufsausbildung
-
im Falle der Nichterwerbstätigkeit entsprechende Angaben zu der letzten ausgeübten Tätigkeit
-
staatlicher Aufgabenbereich, kommunaler Aufgabenbereich oder Produktnummer der kommunalen Haushaltssystematik
-
Name oder Bezeichnung der Erhebungseinheit
-
Umfang des Dienst- oder Dienstordnungsverhältnisses
-
Berichts- oder Dienststellennummer
Einige der ermittelten Merkmale sind sogenannte Hilfsmerkmale und sollen lediglich der Zusammenführung von Registern und dem Bereinigen von statistischen Fehlern dienen und im Anschluss umgehend gelöscht werden. Darunter fallen zum Beispiel der Name und die Adresse.
Datenschutz
Generell gilt für die erhobenen Daten eine Zweckbindung für die Statistik ohne Bezug zu privaten oder staatlichen Institutionen.
Für die Erhebung der Zensusdaten gelten in Deutschland im Wesentlichen zwei Schutzmechanismen, die die gesammelten Daten vor Missbrauch schützen sollen: das Statistikgeheimnis (BStatG) und der Datenschutz (BDSG).
Diese Gesetze sollen die Weitergabe von Einzeldaten zu Bürgerinnen und Bürgern an weitere staatliche Stellen unterbinden und ordnet den amtlichen Statistiken in Deutschland strikte Geheimhaltung an („Prinzip der Einbahnstraße“).
Dies erfüllt eine zentrale Maßgabe des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983, nach dem die Nutzung personenbezogener Daten für exekutive Zwecke untersagt ist.
Weiterhin legte das Urteil fest, dass jeder Einzelne das Recht hat, „selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“. Dieser Passus findet jedoch seine Grenzen, wenn ein überwiegendes Allgemeininteresse vorliegt, was im Falle des Zensus 2011 definitionsgemäß eintritt (vgl. Abschnitt „Warum braucht Deutschland den Zensus 2011?“).
Dies umfasst ebenso die im Rahmen des Zensusvorbereitungsgesetzes an die Statistischen Ämter gelieferten Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse.
Zur Nutzung und Aufbewahrung dieser Daten für Bundeszwecke legt das Bundesstatistikgesetz darüber hinaus folgende Verfahrensregeln fest:
- Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden.
- Hilfsmerkmale müssen so früh wie möglich gelöscht werden.
- Zu veröffentlichende Statistik-Resultate dürfen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.
- Die Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes hat das Ziel, „den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird“.
Die sichere Datenlieferung soll per §13 sichergestellt werden, indem niemand unbefugtes die Daten lesen, kopieren, verändern oder entfernen kann. Genauere Aussagen über die technischen Methoden sind den Ausführungen jedoch nicht zu entnehmen.
Anhand der vorliegenden Schutzmechanismen wird der Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, zitiert: er habe gegen das das Verfahren des registergestützten Zensus keine „grundsätzlichen Einwände“.
Bis zum Jahr 2003 führten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder einen Methodentest für den registergestützten Zensus durch und empfahlen die Nutzung dieser Methode für den Zensus 2011.
Der Wechsel zum registergestützten Zensus wird im Kern mit der finanziellen Entlastung der Steuerzahler und der geringeren Belastung der durch Stichproben befragten Personen begründet. So sollen die Kosten gegenüber traditionellen Zensen nur rund ein Drittel betragen. Für die statistischen Ämter bietet das Verfahren den zusätzlichen Vorteil, verschiedene Register zusammenführen und auftretende Ungenauigkeiten bereinigen zu können.
In Folge des Zensusvorbereitungsgesetzes flossen die ersten Daten an das statistische Bundesamt, dessen primäre Aufgabe zunächst das Bilden eines Registers von Wohngebäuden und Wohnungen in Deutschland war. Anhand dieses Registers erfolgt später die Befragung von rund 17,5 Millionen Bürgern.
Hauptsächlich werden zur Datengewinnung jedoch vorhandene Verwaltungsregister, vor allem Melderegister der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit, aber auch Daten der Vermessungsverwaltung herangezogen.
Weiterführende Informationen zu Gebäuden und Wohnungen, zu denen derzeit noch keine flächendeckenden Daten vorliegen, werden postalisch oder persönliche bei den Eigentümern eingefordert. Ergänzend haben diese Befragungen die Aufgabe, die Datenqualität der Register zu prüfen.
Des weiteren erfolgt einer Datenerhebung zu Bildung, Ausbildung und die Erwerbstätigkeit anhand von Stichproben, zu dessen Auskunft jeder laut Bundesstatistikgesetz, §15 BstatG verpflichtet ist und bei Weigerung laut §23 BstatG sogar mit einem Bußgeld von 5.000 Euro belegt werden kann.
Neben der Bundesregierung haben sich in der jüngeren Vergangenheit auch zahlreiche Politiker und sonstige Entscheidungsträger für einen neuerlichen Zensus ausgesprochen. Gründe dafür gibt es viele. Der Zensus 2011 wird seitens der Bundesregierung von umfassenden Argumenten begleitet, die hier rein faktisch betrachtet werden sollen.
EU-Richtlinie
Hintergrund des Zensus 2011 ist die EU-Richtlinie mit der Verordnungsnummer 763/2008, die alle EU-Mitgliedsstaaten zur Teilnahme am Zensus verpflichtet. Ebenfalls verpflichtend ist die Erfassung aller Daten eines allgemein gültigen Kriterienkatalogs (vgl. „Welche Daten werden erhoben und wie werden sie geschützt?“).
Veraltete Daten
Die letzten Volkszählungen fand in Deutschland 1987, bzw. 1981 in der ehemaligen DDR statt. Seither wurden Bevölkerungs- und Wohnungszahlen fortgeschrieben und durch Stichproben erweitert. Diese Methode unterliegt über die Jahre jedoch gewissen Unschärfen (z.B. wenn Menschen ohne Abmeldung dauerhaft aus Deutschland auswandern) und benötigt von Zeit zu Zeit eine Rekalibrierung, um verlässliche Daten zu gewährleisten. Ein Zensustest im Jahr 2001 bestätigte die Notwendigkeit einer Revidierung der aktuellen Bevölkerungszahlen. Hierfür schlägt die EU einen Turnus von 10 Jahren vor.
Weitere Verfälschungen der Daten ergaben sich durch historische Umbrüche, wie zum Beispiel die Wiedervereinigung und damit einhergehende Bevölkerungsströme zwischen Ost und West oder etwaige Flüchtlingsströme in Folge des Kriegs im ehemaligen Jugoslawien. Es wird davon ausgegangen, dass die durch Fortschreibung ermittelten Bevölkerungszahlen deutlich überhöht sind und daher einer Korrektur zu unterziehen sind. Alleine das Ausländerzentralregister weist für Deutschland 0,6 Millionen Personen weniger aus, als durch die Bevölkerungsfortschreibung erfasst wurden.
Planung
Regierung und Ämter benötigen für eine zuverlässige Planung ihrer Tätigkeiten aktuelle Bevölkerungs- und Wohnungsdaten (für Wohnungsdaten liegen keine flächendeckenden Verwaltungsdaten vor). So wird der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und die Einteilung der Bundestagswahlkreis anhand der Einwohnerzahlen vorgenommen.
Auch die Planung der Infrastruktur, neuer Schulen, Krankenhäuser und Einrichtungen für ältere Menschen ist stark von demografischen Bevölkerungsstatistiken abhängig, so dass es bei Fehlinformationen leicht zu falschen Entscheidungen kommen kann.
Die Erfassung erwerbsstatistischer Daten wird zu Abschätzung der Auswirkungen des technologischen Wandels auf das Erwerbsleben benötigt und erfordert z.B. die Erfassung von Informationen zu Selbstständigen und anderen Erwerbspersonen, wie etwa mithelfende Familienangehörige. Damit lassen sich beispielsweise folgende Fragen beantworten:
- Welche Berufe haben zahlenmäßig zu- oder abgenommen?
- Welche Berufszweige sind in einzelnen Branchen zu finden?
- Wie viele Menschen sind nicht ihrer Qualifikation entsprechend beschäftigt?
In Publikationen der Verantwortlichen Ämter und Gruppen liest man aufgrund dieser Abhängigkeiten des Öfteren eine Floskel im Kontext der Steigerung des Allgemeinwohls: „Die Ergebnisse eines Zensus nutzen uns allen.“
Demografischer Wandel und Bevölkerungsstruktur
Die im Rahmen des Zensus ermittelten Daten dienen der Untersuchung zukünftiger Altersstrukturen in der Bevölkerung und weiteren, nicht näher spezifizierten Aspekten des demografischen Wandels in Deutschland.
Weitere Gründe für eine Neuerfassung der Bevölkerungsdaten sind Verschiebungen in der Bevölkerungsstruktur, ausgelöst durch sinkende Geburtenraten und steigende Lebenserwartungen.
Aus der Neuerfassung sollen sich Basisdaten ergeben, die zur Ermittlung wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen erforderlich sind.
Darunter fallen beispielsweise:
-
Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätiger (nach Wirtschaftsbereichen)
-
Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätiger (nach Wirtschaftsbereichen)
-
Wertschöpfung je Erwerbstätiger (nach Wirtschaftsbereichen)
-
Privater Verbrauch je Einwohner
EU-Organisation
Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ist von der Einwohnerzahl der einzelnen Mitgliedsstaaten abhängig. Zur Ermittlung einer qualifizierten Mehrheit (>= 65% der EU-Bevölkerung) bei Abstimmungen im Europäischen Rat wird ebenfalls auf die Einwohnerzahl zurückgegriffen, ebenso wie zur Verteilung von EU-Fördermitteln. Letztere Berechnung erfolgt auf Basis des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf und ermittelt zu unterstützende, strukturschwache Gebiete.
Volkszählung oder Zensus nennt man eine gesetzlich angeordnete Erhebung statistischer Bevölkerungsdaten, zu dessen Auskunft die Bürger verpflichtet sind. Der Begriff als solcher ist jedoch irreführend, da nicht die schlichte Zahl der Bevölkerung erfasst, sondern umfassende persönliche Daten abgefragt werden.
Bei herkömmlichen Volkszählungsverfahren erfolgt die Erhebung per Fragebogen. Moderner sind jedoch die Modelle des Registerzensus (Abgleich über Melderegister ohne Befragung der Bürger) und des rollierenden Zensus (jährliche Befragung eines Teils der Bevölkerung).
Darüber hinaus haben sich in der Praxis Mischformen dieser Methoden gebildet, so zum Beispiel die Durchführung einer klassischen Zählung, angereichert mit Auswertungen der Melderegister oder der umgekehrte Fall der registergestützten Erhebung mit stichprobenartigen Befragungen (Nutzung in Deutschland).
In Belgien und der Schweiz praktiziert man mittlerweile auch Befragungen per Internet, Großbritannien erwägt den Einsatz von Telefoninterviews.
Einen noch anderen Weg plant Mazedonien: dort sollen Papierfragebögen abgeschafft und das Befragungspersonal mit Handheld-Computern ausgestattet werden, um die erhobenen Daten direkt elektronisch verarbeiten zu können und aufgrund bestimmter Antworten einen Teil der Fragen gar nicht mehr stellen zu müssen (Zeitersparnis).
Üblicherweise finden Volkszählungen in modernen Industriestaaten alle zehn Jahre, meist zu Beginn einer Dekade, statt. Gerade in Deutschland gab es aufgrund der Wiedervereinigung jedoch seit 1987 keinen vollständigen Zensus mehr. Durch den so genannten Mikrozensus werden die während einer Volkszählung ermittelten Daten fortgeschrieben, zum Beispiel durch die Ermittlung der Zahl der Geburten, der Sterbefälle und der Zu- und Fortzüge.
In Deutschland wird zusätzlich jährlich 1% der deutschen Bevölkerung repräsentativ befragt, was über die Jahre jedoch zu einer steigenden Fehlerquote im Datenbestand sorgt.
Die Grundlage für ein solches Verfahren bilden die in den 1960er Jahren eingeführten zentralen Personenregister und persönliche Identifikationsnummern jedes Bürgers. Diese Identifikationsnummer ist personeneindeutig und ein Leben lang gültig.
Im Gegensatz zu Deutschland liegt in den Niederlanden z.B. eine so genannte „Sozialversicherungs- und Steuernummer“ vor, die als eindeutiger Schlüssel in fast allen Registern zu finden ist. Dies erlaubt dort folglich eine relativ einfache Verknüpfung der vorhandenen Datenquellen.
Das Ziel einer Volkszählung…
…ist in der Regel, möglichst genaue Informationen über verschiedene statistische Werte zu erhalten, die wiederum die Grundlage für das weitere politische und verwaltungstechnische Vorgehen bilden. Beispielhaft seien des weiteren Wohnungsbauprogramme (Aussagen über Unter-, bzw. Überbelegungen), Programme zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur oder die Planung der Finanzierung öffentlicher Haushalte genannt.
…muss nicht positiv sein.
Als kleiner Exkurs über den Zweck von Volkszählungen wird hier kurz auf Volkszählungen im 3. Reich eingegangen, da schnell klar wird, dass jede Münze zwei Seiten hat.
Bei den Zählungen in den Jahren 1933 und 1939 wurden Volks-, Berufs- und Betriebszählungen parallel durchgeführt. Bereits 1933 wurden in diesem Zusammenhang 500.000 „Glaubensjuden“ staatlich erfasst. 1939 erweiterte man sogar die Befragungen durch eine Ergänzungskarte, die jedoch nur von Juden, Ausländern und so genannten „Mischlingen“ auszufüllen war.
Aus den ermittelten Ergebnissen wurde die „Reichskartei der Juden und „jüdischen Mischlinge““ geschaffen, auf dessen Basis man die zur Deportation vorgesehene Bevölkerung auswählte.
Diese Kartei enthielt folgende personenbezogene Daten:
-
Namen
-
Geburtsnamen
-
Wohnung
-
Geschlecht
-
Geburtstag
-
Religion
-
Muttersprache
-
Volkszugehörigkeit
-
Beruf
-
Kinderzahl unter 14 Jahren im jeweiligen Haushalt
Damals handelte es sich bei dieser Sondererfassung aus Sicht der Regierung jedoch nicht um Datenmissbrauch, sondern um gewünschte Ergebnisse. Begründet wurde sie mit einer Gewinnung von Erkenntnissen „über die biologischen und sozialen Verhältnisse des Judentums im Deutschen Reich“.
Seitens der Bundesregierung sieht sich der neuerliche Zensus durch die Tatsache begründet, dass die gegenwärtigen Zahlen auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen aus den Jahren 1987 (BRD), bzw. 1981 (ehem. DDR) beruhen und somit gewissen Unschärfen unterliegen. Initiiert wurde die aktuelle Volkszählung jedoch auf EU-Ebene.
Am 09. Juli 2008 verabschiedeten EU-Parlament und -rat eine Verordnung, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, im Jahr 2011 Daten der eigenen Bürger im Umfang eines festgelegten Katalogs zu erheben (Inkrafttreten am 2. September 2008) und damit EU-weit vergleichbar zu machen (veröffentlicht unter Verordnungsnummer 763/2008).
Im Anschluss an das bereits 2007 verabschiedete „Zensusvorbereitungsgesetz 2011“, trat am 16. Juli 2009 das „Zensusgesetz 2011“ (alias „Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011“) in Kraft (Artikel 1 des „Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen“).
Das „Zensusvorbereitungsgesetz 2011“ bildete im Wesentlichen die gesetzliche Grundlage zu Vorbereitung des Zensus 2011, worunter z.B. der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters fällte, in dem alle Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte erfasst werden, sowie die Übermittlung von Anschriften der Wohnungseigentümer.
Ziel dieses Registers ist die vollständige Erfassung aller Einwohner der BRD im Rahmen des Zensus 2011.
Im Folgegesetz „Zensusgesetz 2011“ ist geregelt, wie der Zensus 2011 durchzuführen und welche Merkmalen zu erheben sind und dient den statistischen Landes- und Bundesämtern als Grundlage zur Durchführung der Volkszählung.
Für die Jahre 2011 bis 2013 plant die Europäische Union einen EU-weiten Zensus – auch „Volkszählung“ genannt. Für Deutschland ist dies die erste Volkszählung seit der Wiedervereinigung, nachdem Deutschland bei der letzten Bevölkerungserfassung im Jahr 2001 nicht teilgenommen hatte.
Anders, als der Name „Volkszählung“ glauben macht, umfasst eine solche Erhebung weit mehr Daten, als die reine Anzahl der Bundesbürger. Der Zensus 2011 soll ermitteln, wie viele Menschen in einem Land und in einer Stadt leben, wie sie dort wohnen und arbeiten.
Weitere Details zu den erfassten Daten finden sich im Abschnitt „Welche Daten werden erhoben und wie werden sie geschützt?“ (in Vorbereitung).
Im Zuge der Durchsetzung einer EU-Richtlinie einigten sich die Regierungsparteien bereits bei den Koalitionsvereinbarungen für die 16. Wahlperiode auf die Teilnahme am Zensus 2011.
In der Folge beschloss das Bundeskabinett, bestehend aus CDU/CSU und SPD, am 29. August 2006 die Verfahrensweise des Zensus. Anders als 1987 sollen die Befragungszahlen innerhalb der Bevölkerung deutlich sinken und stattdessen ein registergestützes Verfahren angewendet werden. Zu diesem Zweck werden hauptsächlich Verwaltungsregister zu Rate gezogen, im speziellen die der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit.
Die Entscheidung für die Abfrage der Register wurde seitens der Regierung mit geringeren Kosten für die Steuerzahler und weniger Aufwand für die Befragten begründet. Dennoch belaufen sich die Kosten allein für die Vorbereitung des Zensus auf 176 Millionen Euro, von dem ein Großteil durch die Länder zu tragen ist.
Wissenschaftlich begleitet wird der Zensus von einer Zensuskommission unter dem Vorsitz von Gert G. Wagner, seines Zeichens Vorsitzender des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten, Lehrstuhlinhaber für Volkswirtschaftslehre an der TU Berlin und Forschungsdirektor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin.
Diese eigens gegründete Kommission hat die Aufgabe, alle entwickelten Konzepte, Methoden und Verfahren zu prüfen, Empfehlung für das weitere Vorgehen auszusprechen und die praktische Umsetzung zu begleiten. Des weiteren umfassen seine Aufgaben die so genannte „ergänzende Stichprobe“. Zur Korrektur statistischer Ungenauigkeiten in den Melderegistern und Erweiterung der Datenbestände sollen diese ergänzenden Stichproben in Form von Interviews weiterführende Informationen wie z.B. Bildung und Ausbildung liefern.
Auffallend an den aktuellen Zensusplänen ist jedoch die ungewöhnlich verhaltene Diskussion in der Öffentlichkeit. Noch in den Achtziger Jahren wurde die damalige Volkszählung von lauten Protesten unter dem Motto „Meine Daten müsst Ihr raten“ begleitet. Das Bundesverfassungsgericht fällte schließlich am 15. Dezember 1983 ein grundsätzliches Urteil über die informationelle Selbstbestimmung und stärkte nachhaltig den Datenschutz.
Heute laufen die Verfahren zur Datenermittlung eher unauffällig im Hintergrund ab. Datenbanken werden abgeglichen und zusammengefasst, eine direkte Einbeziehung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger findet beiläufig in Form der bereits erwähnten schriftlichen und stichprobenartigen, persönlichen Befragungen statt.
Den Umfang der vollständigen Volkszählung, wie sie 1987 in der BRD und 1981 in der DDR stattfand, wird der Zensus 2011 voraussichtlich nicht erreichen. Zu groß sind mittlerweile die Bedenken gegenüber dem Datenschutz und den anfallenden Kosten.
Boah, ist mir schlecht! Der law blog hat ein Youtube-Video von einer flammenden Zensursula-Rede verlinkt und kommentiert…ich habe tapfer und unter starken Schmerzen 5 der knapp 7 Minuten des Videos durchgehalten…mehr ging beim besten Willen nicht nicht. Ich wiederhole mich, aber dennoch: Wann wird diese Frau endlich entlassen?
Ich will zu diesem “Ereignis” nichts weiter sagen, da der Bullshit-Faktor ziemlich schnell offenkundig wird und stetig steigt.
Aber eins noch, Frau von der Leyen (ja, ganz persönlich an Sie):
Als Mitglied des CCC (Chaos Computer Club) und der Piratenpartei verbitte ich mir ausdrücklich Ihren Missbrauch als Prügelknabe für Ihre Hetzreden!!






