[KW02/12] Themen der Woche

Fundstücke

Politik & Technik

Spaß

Spiele

Technik

Web-Entwicklung

Wirtschaft

Die eGK und das leidige Thema “Foto”

Heute stand mal wieder mein mir anvertrautes Weibchen vor mir und wedelte mit einer 3. Erinnerung unserer Krankenkasse vor meiner Nase. Dieser Laden ist ja echt penetrant. Sie wollen also um alles in der Welt ein Foto von mir. Warum auch immer. Denn einen Termin für die Auslieferung der unsäglichen eGK gibt es noch nicht. Also verweigere ich seither fleißig das Einsenden eines Abbildes meiner selbst.

Nun zeichnete mein Gegenüber aber gar düstere Szenarien, sie habe im Radio gehört (von einem “Experten”), man verlöre seinen Versicherungsschutz, wenn man kein Foto einsenden würde. Also sei man dazu gezwungen. Um ehrlich zu sein: das war mir neu und verursachte ein massives Hassgefühl gegen diese Art von Zwang in meiner Bauchgegend. Da ich diese Art von Sanktion für maßlos übertrieben hielt, wollte ich es genau wissen. Zunächst fragte ich mal meine lieben Verfolger auf Twitter, was die dazu meinten (Dank an Chrissie und Tim). Deren Aussagen (das Verweigern habe keine Konsequenzen) beruhigte mich, gab mir aber keine 100%ige Sicherheit. Also fragte ich bei der BKK nach und erhielt folgende Antwort (Hervorhebungen erfolgten durch mich):

[...] Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beginnt ab Oktober diesen Jahres. Die BKK [...] möchte bis zum Ende des nächsten Jahres alle Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte versorgt haben.

Die Aussage das der Versicherungsschutz erlischt ist nicht korrekt. Wenn Sie kein Lichtbild einreichen kann grundsätzlich keine elektronische Gesundheitskarte ausgestellt werden.

Ob Karten ohne Lichtbild an Personen, welche kein Bild einreichen, ausgegeben werden ist nicht beschlossen. [...]

Das klingt alles noch etwas wage, obgleich die Nicht-Ausgabe in der Praxis definitiv ein Problem darstellen könnte, wenn ich da richtig informiert bin.

Solange die Krankenkassen jedoch nicht mal mit konkreten Informationen rüberrücken, erhalten sie jedenfalls kein Foto von mir. Schon gar nicht auf “Vorrat”.

“Ihre neue elektronische Gesundheitskarte: Mit Bild sicherer!”

Das behauptet zumindest meine Krankenkasse.
Also ich habe leicht abweichende Information gehört…

Jedenfalls versuchen die Krankenkassen nun nicht nur mir ein Lichtbild abzuringen. Da die technische Basis der ganzen Aktion aber mehr als fragwürdig ist, möchte ich derzeit weder mein Foto, noch meine Krankenakte oder meine Rezepte auf einem zentralen Server speichern lassen.

Daher habe ich mal ganz unverbindlich bei meiner KK angefragt, was passieren würde, wenn kein Lichtbild eingesendet wird.

Eine Antwort steht noch aus…

eGesundheitskarte des Grauens

Dieser kleine Buchstabe “e” scheint bei gewissen “Entscheidern” in unserer Regierung derzeit das Buzzword schlechthin zu sein. ePass, eGesundheitskarte, ePerso…der eWahn kennt keine Grenzen.

Konkret äußerte sich nun erneut der CCC zum Thema Datensicherheit in Bezug auf die “EGK”, die elektronische Gesundheitskarte.

Anlass für den kürzlich erschienen Artikel ist die Aufforderung einiger Krankenkassen an ihre Mitglieder, umgehend ein Passfoto für die EGK einzusenden, von der jedoch noch, aufgrund von ungeklärten Sicherheitsfragen, schärfstens abzuraten ist. So werden laut CCC Patientendaten – zwar verschlüsselt – auf einen zentralen Server übermittelt, wer jedoch letztlich Zugriff auf die notwendigen Schlüssel erhalten soll, sei noch unklar.

Wieder einmal vorauseilender Gehorsam, diesmal u.a bei der IKK Sachsen:
Diese Krankenkasse fordert sogar die Einsendung eines biometisch vermessbaren Fotos, welches laut §291 Sozialgesetzbuch jedoch nicht gefordert ist – was dieser Forderung jegliche Grundlage rauben dürfte.

Daher rät der CCC, die Einsendung eines Passfotos vorerst zu unterlassen, bis diese grundlegenden Fragen geklärt seien, zumal die Sanktionsmöglichkeiten seitens der Krankenkassen bislang unklar seien.

Go back to top