Merry Christmas, BKA

Nun ist es also doch gebilligt worden. Das BKA-Gesetz. Wenn auch nur knapp.
Zwar muss nun ein Richter die Onlinedurchsuchung anordnen und das Ganze überwacht werden, doch vermute ich, dass die Praxis mal wieder ganz anders aussehen wird. Gerät man nur an den richtigen Richter, ist die Onlinedurchsuchung schon so gut wie genehmigt.

Ich hab doch etwas Angst vor diesem Gesetz.

Doch bedanke ich mich jetzt schon im Vorfeld beim Ex-Innenminister Baum, der im Januar den Gang zum BVG plant.

Der AK Vorratsdatenspeicherung hat außerdem noch einige Informationen zum BKA-Gesetz zusammengetragen.

Frohe überwachte Weihnachten!

Härtere Strafen bei Datenmissbrauch

Wie golem.de heute berichtet, hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nun für ein Arbeitnehmerschutzgesetz in Bezug auf über ihn gespeicherte Daten stark gemacht. Verstöße gegen den Datenschutz sollten zudem deutlich härter bestraft werden, um die abschreckende Wirkung zu erhöhen.

Grundsätzlich finde ich den Vorstoß des DGB ausgesprochen positiv. Je mehr Öffentlichkeit für das Thema Datenschutz erzeugt wird, desto sensibler wird jeder einzelne auf Dauer damit umgehen.
In Punkto Abschreckung kann ich dem DGB jedoch nicht zustimmen. Die Geschichte hat gezeigt, dass höhere Strafen keine signifikant höhere Abschreckung erzielen und daher (relativ) wirkungslos sind. (krasser Vergleich, aber die Todesstrafe ist nun mal die härteste aller Strafen: bei Punkt 4 nachlesen (Ich bitte zu beachten, dass hier niemand die Todesstrafe fordert!!! Den Link wählte ich lediglich aufgrund des Hinweises auf statistische Untersuchungen zum Thema “Abschreckung durch härtere Strafen”)!).

Dennoch kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen, dass in Unternehmen oft sehr leichtfertig mit persönlichen Daten umgegangen wird. Anfragen wie “Kannst mir mal eben eine Liste der Führungskräfte mit allen Beurteilungsergebnissen der letzten 3 Jahre schicken.” sind durchaus üblich und die Frage nach der Authorisierung zum Lesen dieser Daten wird selten genug abgefragt. In anderen Fällen werden (“weil es einfacher ist”) zentrale Passwörter an Kollegen weitergegeben und damit dem Datenklau/-mißbrauch Tür und Pforte geöffnet.

Da solcherlei Leichtfertigkeiten leider schon fast zum Tagesgeschäft gehören und nicht zuletzt die Sensibilität für diese Problematik fehlt, würde auch ich ein solches Gesetz begrüßen. Eine generelle Ausweitung der Gültigkeit, auch über die Grenzen des Arbeitsplatzes hinaus, wäre außerdem von Nöten, um allumfassend die informationelle Selbstbestimmung (auch bei der Video- und verdachtsunabhängigen Telekommunikationsüberwachung) jedes Bürgers zu schützen.

Dass dadurch die Vorratsdatenspeicherung kippen würde, wäre ein für mich äußerst willkommener Nebeneffekt…

Mein Dank geht daher heute an den DGB für die Unterstützung in Sachen Datenschutz!

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