[KW19] Links der Woche

Da war ja wieder einiges los in der vergangenen Woche:

1. Auch ein Mac braucht ab und an etwas Pflege: hier sind einige Tools dafür.

 

2. Der Zensus 2011 greift datenschutztechnisch ziemlich tief ins Klo und sorgt bei betroffenen für Bauchschmerzen.

 

3. Ein Lied von Reinhard Mey, nie war es aktueller und passender als heute: “Sei wachsam!”

 

4. Wem unwohl beim Ausfüllen des Zensus-Fragebogens ist, dem bietet dieser Blogartikel ein wenig Hilfe beim Ausfüllen. Meine Nachfrage des Warum auf den Kommentar “Schwachsinn!” eines meiner Follower auf Twitter bliebt leider bis heute unbeantwortet.

 

5. Online-Petition mal anders: der Onsabrücker Zoo sammelt Stimmen für den Schutz von Tieren. Ohne Frage ein genauso wichtiges Thema wie die aktuell allgegenwärtige Volkszählung.

 

6. Warum das Internet im Jahre 2022 möglicherweise nur noch einer amerikanischen Shopping Mall gleicht, erklärt Euch Uebermorgen TV – “über das Ende der Anonymität”.

[KW18] Links der Woche

Das hat mich letzte Woche bewegt:

1. Merkel macht in Sachen Osama einen auf Kreuzzug im Stile von 1984:

Heute Nacht haben die Kräfte des Friedens einen Erfolg errungen.

 

2. Die (Twitter-)Welt streitet sich über die Hintergründe von Osamas Tod:

U.S. team’s mission was to kill bin Laden, not capture

 

3. Bei meiner Suche nach einer “sicheren” Dropbox-Alternative teste ich Wuala – und deinstalliere es wieder.

 

4. Compact! sammelt wieder Stimmen gegen den erneuten Vorstoß der Bundesregierung, trotz Urteils des BVG Daten auf Vorrat speichern zu wollen.

 

5. Das US-Heimatschutzministerium geht gegen die Firefox-Erweiterung Mafiaafire vor, die gesperrte Internetseiten über alternative Links zugänglich macht.

 

6. Das ZDF-Politbarometer lässt die FDP in der Bedeutungslosigkeit versinken und listet sie nicht mal mehr.

 

7. Der Zensus 2011 klopft unsanft an die Wohnungstür – hier einige Tipps für das Leben mit dem Zensus.

 

8. Chip.de bietet ein Musterformular des Zensus 2011 zum Download an.

[Reminder] Zensus 2011 is watching you!

Ich bin noch immer entsetzt, wie der im kommenden Jahr anstehende Zensus 2011 in den Medien totgeschwiegen wird. Ich orakle mal, dass kurz vor Zählungsbeginn, wenn es also für Protest quasi zu spät ist, ein paar kurze Durchsagen durch die Mainstream-Medien tröpfeln, sich ein leises Murren breit macht und dann wieder verstummt.

Doch damit genau das nicht passiert, wollen unter anderem die Piraten zur Aufklärung der Bürger beitragen. Vor einiger Zeit verfasste ich dazu ja bereits ein recht umfangreiches Dokument, dass Ihr in meinen Projekten finden könnt.

Weil ich gerade in der Piraten-Mailingliste Neuss drüber stieß, so folgendes auf keinen Fall unerwähnt bleiben:

Schön finde ich übrigens den Opener von Dimi in seinem Blog “IT-Blogger“, den ich hier kurz zitieren möchte:

Von der Opposition vernachlässigt, von den Medien totgeschwiegen und den Betroffenen unbekannt – Zensus 2011.

Sehr treffend formuliert!

Der Artikel fasst kompakt die wichtigsten Punkte zusammen, super geeignet für die Mittagspause – was ich vom Zensus selbst leider nicht behaupten kann.

An dieser Stelle sei auch noch einmal erwähnt, dass die Verbreitung meines Dokuments ausdrücklich gewünscht ist! Hier nochmal schnell der Link: Zensus 2011 - Volkszählung im Informationszeitalter (573)

Des Weiteren sei noch auf die Folien des SIGINT-Vortrags verlinkt. Ich habe sie noch nicht angeschaut, daher schaut bei Interesse einfach mal selbst.

[Zensus 2011] Beispielfragebogen aufgetaucht

Gestern geisterte auf Twitter offenbar ein Fragebogen zum Zensus 2011 herum, der letztlich über die Piraten-Mailingliste bei mir landete.

Ob dieses Formular offiziell und korrekt ist, lässt sich nicht mit Gewissheit sagen, zumindest macht er einen glaubhaften Anschein und erscheint für eine Fälschung zu aufwändig.

Diese Art von Fragebögen sollen beim Zensus eingesetzt werden, um Nacherhebung mittels persönlicher Befragungen durchzuführen, sprich an der Haustür.

Hier ist der Download der Formulars, wie gesagt nur unter Vorbehalt:
Zensus 2011 - Beispielfragebogen (1729)

[Zensus 2011] Download: Zensus 2011 – Volkszählung im Informationszeitalter

Für alle Datei-Freunde habe ich alle 8 Teile der “Zensus 2011″-Reihe plus einer Zusammenfassung und Inhaltsverzeichnis in ein PDF gepackt.

Zensus 2011 - Volkszählung im Informationszeitalter (573)

Happy downloading & distributing!

[Zensus 2011] Teil 8 – Fazit

Aus staatlicher Sicht ist die Durchführung des Zensus 2011 durchaus zu begrüßen, hängen doch elementare Planungen und Verteilungsmodelle an verschiedenen Kennzahlen, die vermutlich auch den finanziellen Aufwand durch den Steuerzahler rechtfertigen können.

Aus Sicht des Einzelnen ist der Zensus jedoch in dieser Form nicht akzeptabel und macht den Anschein eines Datensammelwunschkonzerts für jeden denkbaren Bedarf.
Zu viele Fragen, insbesondere auf Europaebene, sind nicht klar kommuniziert und auch die Löschfristen für erhobene Daten sind entweder unklar oder sehr weit gefasst, so dass über Monate oder sogar Jahre Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
Fraglich sind weiterhin die Sicherungsmechanismen, mit denen die erhobenen Daten bei der Übermittlung zwischen „befugten Personen“, dessen Definition auch nicht vollständig klar wird, geschützt werden und was im Falle eines Datendiebstahls geschieht.

Wie in jüngster Vergangenheit ist auch bei dieser Datenerhebung trotz gesetzlicher Sperren die nachträgliche Erweiterung des Nutzungsrahmens zu befürchten, dessen Folgen aus heutiger Sicht nur schwer abschätzbar sind. Die möglichen Szenarien reichen von der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden über den „Verkauf“ der Daten an Privatunternehmen bis hin zu – zugegebenermaßen derzeit wenig wahrscheinlichen – Schreckensszenarien von Deportationen von so genannten „Gefährdern“ oder „Arbeitsunwilligen“.

Da auch dieser Zensus das Konstrukt des Überwachungsstaats, in diesem Fall sogar des Überwachungskontinents, weiter untermauert, jedoch aus staatlicher Sicht durchaus in gewissen Grenzen nachvollziehbar ist, ist es im Sinne jedes Bürgers, den Umfang der erhobenen Daten deutlich zu senken und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Weiterhin sollte die Anonymität von vornherein gewährleistet sein, so dass Hilfsmerkmale erst gar nicht zur Anwendung kommen.

Aus Sicht des Autor ist eine breite öffentliche Diskussion und Medienpräsenz unabdingbar, um die Risiken und Chancen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den erhobenen Daten zu stellen. Anzustreben sind minimalste, zweckgebundene und dezentral zu haltende Datensätze, deren Zusammenführung lediglich vollständig anonymisiert durchzuführen ist. Die Löschfristen sind im Sinne des Datenschutzes zu verkürzen und streng einzuhalten. In Bezug auf den Schutz von Datenträgern oder sonstigen Übermittlungsmedien sind höchste Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Datendiebstahl und unberechtigten Zugriff zu unterbinden.

[Zensus 2011] Teil 7 – Kritik

Betrachtet man die von Seiten der Regierung publizierten Informationen zum Zensus 2011, klingen die geplanten Maßnahmen im ersten Augenblick nachvollziehbar, sinnvoll und allgemein vorteilhaft (vgl. Teil 4 – Warum braucht Deutschland den Zensus 2011?). Liest man jedoch bei verschiedenen Formulierungen zwischen den Zeilen, stellen sich bisweilen elementare Fragen, gerade in Bezug auf Datensicherheit und Anonymität.

Auffällig ist zunächst die stark emotional geladene Formulierung einiger Zensusziele. Reizworte wie der Nutzen für “Schulen”, “Krankenhäuser” und “ältere Menschen” zielen auf die “schwächeren Glieder” der Gesellschaft und lassen eine eventuelle Kritik am Zensus als moralisch verwerflich erscheinen. So wird die Kritik zur symbolischen Behinderung des Sozialstaates.
In offiziellen Verlautbarungen ist zu lesen: “Der Zensus nutzt und allen.” Im Umkehrschluss heißt das jedoch: Kritik im Zensus schadet uns allen. Es macht gerade zu den Anschein, als seien die verantwortlichen Staatsorgane erpicht darauf, den Zensus als zweifelsfrei moralisch und datenschutzrechlich korrekt darzustellen.

Allein diese emotionale Behaftung der Thematik, die schon bei der Internetzensur-Debatte zur Sperrung von Internetseiten zu beobachten war, macht es Kritikern schwer, sich öffentlich gegen das Thema auszusprechen, da sie Gefahr laufen, als unethisch und unsozial angestempelt zu werden.

Doch sollte eine Unterscheidung zwischen reinen Fakten, Emotionen und schlechten Erinnerungen an historische Ereignisse stattfinden, weshalb sich die folgende Betrachtung mit allen drei Faktoren auseinandersetzt.

Auf der Sachebene stellten sich dem Autor beim Verfassen der vorangehenden Kapitel immer wieder Fragen, die mangels verfügbarer Informationen nicht oder nur unzureichend beantwortbar waren und die hier kurz erläutert werden sollen:

Unklarheit 1: Gesetzliche Sicherheit des Datenschutzes
Offizielle Stellen verweisen in ihren Publikationen zum Zensus 2011 vermehrt auf das Statistikgeheimnis und den geltenden Datenschutz. So stellte sich aber die Frage nach dem Umfang der jeweiligen Gesetze und der entsprechenden rechtlichen Abdeckung. So ist zu klären, ob sich Statistikgeheimnis und Datenschutz nicht möglicherweise rechtlich behindern, aushöhlen, aufheben oder schlicht einige Bereiche offen lassen.

Anlass zu dieser Vermutung gaben schwammige Formulierung wie “Hilfsmerkmale müssen so früh wie möglich gelöscht werden.”.

Weiterhin bietet insbesondere §16 BStatG Möglichkeiten zur alternativen Verwendung erhobener Daten und beschränkt allenfalls das Anlegen von Verwaltungsakten auf Basis dieser Daten. Speziell §16 IV BStatG weist bei näherer Betrachtung diverse Lücken auf:

Für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen den obersten Bundes- oder Landesbehörden vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Übermittlung nach Satz 1 ist nur zulässig, soweit in den eine Bundesstatistik anordnenden Rechtsvorschriften die Übermittlung von Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden zugelassen ist.

Unklarheit 2: Datenschutz auf Europaebene
Im Rahmen der Recherchen zu diesen Ausführungen waren kaum Informationen zur Handhabung der erhobenen Daten auf Europaebene zu finden. Weder wurde eindeutig klar, wer diese Daten in letzter Instanz erhält, wozu sie genutzt werden, wie sie übertragen und geschützt werden, noch wann sie endgültig gelöscht werden.

Da das deutsche Datenschutzrecht verglichen mit anderen europäischen Staaten relativ restriktiv ist, besteht Anlass zu der Sorge, dass auf Europaebene nicht streng genug mit diesen Daten umgegangen wird. So wurde die Weitergabe der nationalen Daten an die EU in der verhaltenen öffentlichen Diskussion als “inakzeptabel” bezeichnet, da die Sicherheit auf Europaebene nicht gewährleistet sei.

Unklarheit 3: Unklare Befugnisse
Eine weitere Frage, die sich ergab, bezieht sich auf die konkreten Befugnisse, auf die Zensusdaten zugreifen zu dürfen. Konkrete Antworten auf Fragen wie “Wer darf die Daten sehen und verarbeiten?” werden nicht gegeben.

Zur Veranschaulichung sei hier ein Textabschnitt über die Geheimhaltung von Einzelangaben erwähnt:

“So gilt auch für die im Rahmen des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 an die Statistik gelieferten Daten die Geheimhaltung für alle Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse (§ 11) und auch bei den Datenlieferungen ist sichergestellt, dass Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (§ 13).”

Offensichtlich fehlende Information: Was genau heißt “unbefugt”? Oder anders gesprochen: Wer ist befugt was mit den Daten der Bundesbürger zu tun?

Unklarheit 4: Salami-Taktik
“Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.”, verkündete Walter Ulbrecht 1961. Der Rest ist Geschichte.

Geradezu symbolisch beschreibt dieses Zitat jene Beruhigungsversuche von Politikern gegenüber den Bürgern, deren Schreckensszenarien beliebiger Couleur letzten Ende aber doch Realität wurden.

Und so findet sich auch zum Zensus 2011 eine passende Textstelle, geäußert von der Leiterin der Abteilung “Bevölkerung, Bildung, Staat” im Statistischen Bundesamt, Dr. Sabine Bechtold:

“Es muss niemand befürchten, dass ihm durch wahrheitsgemäßes Ausfüllen eines Fragebogens ein Nachteil entsteht.”

Aufgrund der Tatsachen, dass
a) sich Geschichte immer wiederholt,
b) Menschen aus früheren Leiden selten etwas lernen,
c) es zweifelhafte Macht-Begehrlichkeiten gab, gibt und geben wird,

ist diese Aussage mit Vorsicht zu genießen. Nicht zuletzt die Vorratsdatenspeicherung weckte aufgrund des vorliegenden Datenbestandes Begehrlichkeiten, mit denen “vorher niemand gerechnet hatte”. Von Seiten der Verantwortlichen werden also unangenehme Informationen zurückgehalten und bei unabdingbarem Bedarf preisgegeben.

Vergleicht man die durch den Zensus 2011 geforderten Daten mit denen der Volkszählungen im Dritten Reich, so sind heutige Bürger um ein Vielfaches transparenter und verfolgbarer als zu damaliger Zeit, was ausgesprochen kritisch zu bewerten ist. Von diesem Standpunkt aus ist derart umfangreichen Datenansammlungen stets Misstrauen entgegen zu bringen.

Weitere Kritikpunkte

Problem 1: Datenmissbrauch
Die jüngste Vergangenheit hat in mehreren Ländern (allen voran Großbritannien) gezeigt, dass einmal erhobene Daten nicht sicher sind. So gingen dort mehrfach DVD’s mit personenbezogenen, sensiblen Daten verloren. In Deutschland wurden Laptops von Regierungsmitgliedern samt Daten gestohlen.
Generell ist davon auszugehen, dass das
Risiko des Datenmissbrauchs mit steigender Verbreitung der Daten größer wird, da die Anzahl der involvierten (und potenziell kompromittierbaren) Personen wächst.

Weiterhin zeigte sich bei der kürzlich diskutierten Sperrung von Internetseiten, dass binnen kürzester Zeit weitere Begehrlichkeiten von verschiedenen Seiten für den Zugriff auf diese Daten entstanden (Sperrung von rechtsradikalen Inhalten; Sperrung urheberrechtlich geschütztem Material inklusive Strafverfolgung anhand von IP-Adressen, etc.). So ist auch bei einem Zensus davon auszugehen, dass Dritte Ansprüche gegenüber diesen Daten erheben werden.
So bieten die im Erhebungskatalog genannten Daten eine
optimale Datenbasis zur Marktsegmentierung und eignet sich somit für die Verwendung im Marketing und angrenzenden Bereichen.

Weiteres Beispiel: Im hypothetischen Falle eines Anschlags in Deutschland nach dem Zensus 2011, ist binnen kürzester Zeit mit Begehrlichkeiten zu rechnen, die die Nutzung dieser Daten zur Strafverfolgung auf personalisierter Ebene fordern und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vollständig aushebeln.

Problem 2: Opportunistische Datennutzung
Angrenzend zum Datenmissbrauch besteht die Gefahr der Verfälschung von Zensusdaten. Was im ersten Moment nach einem Schnitt ins eigene Fleisch der Erhebenden anhört, kann aus Gründen der Staatsräson durchaus sinnvoll sein.
So können bei mangelnder Verifizierung der erhobenen Daten z.B. gewisse Teile der Bevölkerung nicht vollständig erfasst oder andere Bereiche künstlich vergrößert werden. Eine solche Manipulation macht zum Beispiel Sinn, wenn
Parlamentssitze oder Fördermitteln anhand bestimmter Bevölkerungskennzahlen vergeben werden.

Problem 3: Einordnung in den Überwachungskontext
Bereits im Zuge der Volkszählung 1983 und dem damit verbundenen Urteil des BVG (1 BvR 209/83) bestand Grund zur Befürchtung des „Gläsernen Bürgers“. Hintergrund war damals die Ausführlichkeit der Fragen, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zuließen und somit gegen den Datenschutz verstieß. Interessant ist die Analogie zu heutigen Diskussionen, denn schon damals fürchtete man die Volkszählung als Schritt Richtung Überwachungsstaat.
Damals wie heute forderten Bürgerrechtler den gläsernen Staat anstatt des gläsernen Bürgers, zu Gunsten von
mehr Transparenz.

Vier Jahre später richteten Kritiker ihr Augenmerk verstärkt auf die Gefahren einer schleichenden Einschränkung von Bürgerrechten. Auch hier wird die Ähnlichkeit zu heute deutlich, schaut man sich beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung oder den biometrischen Reisepass an.

Allgemein gesprochen ist durch den Zensus 2011 mit einer Steigerung des „Überwachungsfaktors“ zu rechnen, der jeden Bundesbürger nachweisbarer dokumentiert.

Problem 4: Leistungsanspruch
Das Statistische Bundesamt stellt in eigenen Veröffentlichungen einige Kennzahlen vor, die anhand der zu ermittelnden Zensusdaten errechnet werden sollen. Beispielhaft sei hier eine Kennzahl angeführt, dessen Brisanz vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und wachsenden Begehrlichkeiten nach Daten klar wird:

Kennzahl: Wertschöpfung je Erwerbstätiger

Im Klartext: Wie effektiv arbeitet jeder einzelne?

Zwar ist davon auszugehen, dass derlei Daten statistisch gemittelt werden, dennoch ist nach der Zusammenführung aller Daten ein Rückschluss auf jeden Einzelnen (Stichwort „Hilfsmerkmale“) denkbar oder sogar definitiv möglich. Durch Segmentierung von Bevölkerungsteilen lassen sich in der Folge effektive und ineffektive Gruppen herausfiltern und benennen – für gewinnorientierte Organisationen hochgradig interessante Daten.

Rückblick ins Dritte Reich verbunden mit der Frage:
Was wäre mit ineffektiven Bevölkerungsgruppen damals passiert?

[Zensus 2011] Teil 5 – Wie funktioniert der Zensus 2011?

Bis zum Jahr 2003 führten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder einen Methodentest für den registergestützten Zensus durch und empfahlen die Nutzung dieser Methode für den Zensus 2011.

Struktur des Zensus 2011

Struktur des Zensus 2011

Der Wechsel zum registergestützten Zensus wird im Kern mit der finanziellen Entlastung der Steuerzahler und der geringeren Belastung der durch Stichproben befragten Personen begründet. So sollen die Kosten gegenüber traditionellen Zensen nur rund ein Drittel betragen. Für die statistischen Ämter bietet das Verfahren den zusätzlichen Vorteil, verschiedene Register zusammenführen und auftretende Ungenauigkeiten bereinigen zu können.

In Folge des Zensusvorbereitungsgesetzes flossen die ersten Daten an das statistische Bundesamt, dessen primäre Aufgabe zunächst das Bilden eines Registers von Wohngebäuden und Wohnungen in Deutschland war. Anhand dieses Registers erfolgt später die Befragung von rund 17,5 Millionen Bürgern.

Hauptsächlich werden zur Datengewinnung jedoch vorhandene Verwaltungsregister, vor allem Melderegister der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit, aber auch Daten der Vermessungsverwaltung herangezogen.

Ablauf des Zensus 2011

Ablauf des Zensus 2011

Weiterführende Informationen zu Gebäuden und Wohnungen, zu denen derzeit noch keine flächendeckenden Daten vorliegen, werden postalisch oder persönliche bei den Eigentümern eingefordert. Ergänzend haben diese Befragungen die Aufgabe, die Datenqualität der Register zu prüfen.

Des weiteren erfolgt einer Datenerhebung zu Bildung, Ausbildung und die Erwerbstätigkeit anhand von Stichproben, zu dessen Auskunft jeder laut Bundesstatistikgesetz, §15 BstatG verpflichtet ist und bei Weigerung laut §23 BstatG sogar mit einem Bußgeld von 5.000 Euro belegt werden kann.

[Zensus 2011] Teil 4 – Warum braucht Deutschland den Zensus 2011?

Neben der Bundesregierung haben sich in der jüngeren Vergangenheit auch zahlreiche Politiker und sonstige Entscheidungsträger für einen neuerlichen Zensus ausgesprochen. Gründe dafür gibt es viele. Der Zensus 2011 wird seitens der Bundesregierung von umfassenden Argumenten begleitet, die hier rein faktisch betrachtet werden sollen.

EU-Richtlinie

Hintergrund des Zensus 2011 ist die EU-Richtlinie mit der Verordnungsnummer 763/2008, die alle EU-Mitgliedsstaaten zur Teilnahme am Zensus verpflichtet. Ebenfalls verpflichtend ist die Erfassung aller Daten eines allgemein gültigen Kriterienkatalogs (vgl. „Welche Daten werden erhoben und wie werden sie geschützt?“).

Veraltete Daten

Die letzten Volkszählungen fand in Deutschland 1987, bzw. 1981 in der ehemaligen DDR statt. Seither wurden Bevölkerungs- und Wohnungszahlen fortgeschrieben und durch Stichproben erweitert. Diese Methode unterliegt über die Jahre jedoch gewissen Unschärfen (z.B. wenn Menschen ohne Abmeldung dauerhaft aus Deutschland auswandern) und benötigt von Zeit zu Zeit eine Rekalibrierung, um verlässliche Daten zu gewährleisten. Ein Zensustest im Jahr 2001 bestätigte die Notwendigkeit einer Revidierung der aktuellen Bevölkerungszahlen. Hierfür schlägt die EU einen Turnus von 10 Jahren vor.

Weitere Verfälschungen der Daten ergaben sich durch historische Umbrüche, wie zum Beispiel die Wiedervereinigung und damit einhergehende Bevölkerungsströme zwischen Ost und West oder etwaige Flüchtlingsströme in Folge des Kriegs im ehemaligen Jugoslawien. Es wird davon ausgegangen, dass die durch Fortschreibung ermittelten Bevölkerungszahlen deutlich überhöht sind und daher einer Korrektur zu unterziehen sind. Alleine das Ausländerzentralregister weist für Deutschland 0,6 Millionen Personen weniger aus, als durch die Bevölkerungsfortschreibung erfasst wurden.

Planung

Regierung und Ämter benötigen für eine zuverlässige Planung ihrer Tätigkeiten aktuelle Bevölkerungs- und Wohnungsdaten (für Wohnungsdaten liegen keine flächendeckenden Verwaltungsdaten vor). So wird der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und die Einteilung der Bundestagswahlkreis anhand der Einwohnerzahlen vorgenommen.

Auch die Planung der Infrastruktur, neuer Schulen, Krankenhäuser und Einrichtungen für ältere Menschen ist stark von demografischen Bevölkerungsstatistiken abhängig, so dass es bei Fehlinformationen leicht zu falschen Entscheidungen kommen kann.

Die Erfassung erwerbsstatistischer Daten wird zu Abschätzung der Auswirkungen des technologischen Wandels auf das Erwerbsleben benötigt und erfordert z.B. die Erfassung von Informationen zu Selbstständigen und anderen Erwerbspersonen, wie etwa mithelfende Familienangehörige. Damit lassen sich beispielsweise folgende Fragen beantworten:

  • Welche Berufe haben zahlenmäßig zu- oder abgenommen?
  • Welche Berufszweige sind in einzelnen Branchen zu finden?
  • Wie viele Menschen sind nicht ihrer Qualifikation entsprechend beschäftigt?

In Publikationen der Verantwortlichen Ämter und Gruppen liest man aufgrund dieser Abhängigkeiten des Öfteren eine Floskel im Kontext der Steigerung des Allgemeinwohls: „Die Ergebnisse eines Zensus nutzen uns allen.“

Demografischer Wandel und Bevölkerungsstruktur

Die im Rahmen des Zensus ermittelten Daten dienen der Untersuchung zukünftiger Altersstrukturen in der Bevölkerung und weiteren, nicht näher spezifizierten Aspekten des demografischen Wandels in Deutschland.

Weitere Gründe für eine Neuerfassung der Bevölkerungsdaten sind Verschiebungen in der Bevölkerungsstruktur, ausgelöst durch sinkende Geburtenraten und steigende Lebenserwartungen.
Aus der Neuerfassung sollen sich Basisdaten ergeben, die zur Ermittlung wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen erforderlich sind.

Darunter fallen beispielsweise:

  • Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätiger (nach Wirtschaftsbereichen)

  • Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätiger (nach Wirtschaftsbereichen)

  • Wertschöpfung je Erwerbstätiger (nach Wirtschaftsbereichen)

  • Privater Verbrauch je Einwohner

EU-Organisation

Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ist von der Einwohnerzahl der einzelnen Mitgliedsstaaten abhängig. Zur Ermittlung einer qualifizierten Mehrheit (>= 65% der EU-Bevölkerung) bei Abstimmungen im Europäischen Rat wird ebenfalls auf die Einwohnerzahl zurückgegriffen, ebenso wie zur Verteilung von EU-Fördermitteln. Letztere Berechnung erfolgt auf Basis des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf und ermittelt zu unterstützende, strukturschwache Gebiete.

[Zensus 2011] Teil 3 – Was sind Volkszählungen? Wozu dienen sie?

Volkszählung oder Zensus nennt man eine gesetzlich angeordnete Erhebung statistischer Bevölkerungsdaten, zu dessen Auskunft die Bürger verpflichtet sind. Der Begriff als solcher ist jedoch irreführend, da nicht die schlichte Zahl der Bevölkerung erfasst, sondern umfassende persönliche Daten abgefragt werden.

Bei herkömmlichen Volkszählungsverfahren erfolgt die Erhebung per Fragebogen. Moderner sind jedoch die Modelle des Registerzensus (Abgleich über Melderegister ohne Befragung der Bürger) und des rollierenden Zensus (jährliche Befragung eines Teils der Bevölkerung).
Darüber hinaus haben sich in der Praxis Mischformen dieser Methoden gebildet, so zum Beispiel die Durchführung einer klassischen Zählung, angereichert mit Auswertungen der Melderegister oder der umgekehrte Fall der registergestützten Erhebung mit stichprobenartigen Befragungen (Nutzung in Deutschland).
In Belgien und der Schweiz praktiziert man mittlerweile auch Befragungen per Internet, Großbritannien erwägt den Einsatz von Telefoninterviews.
Einen noch anderen Weg plant Mazedonien: dort sollen Papierfragebögen abgeschafft und das Befragungspersonal mit Handheld-Computern ausgestattet werden, um die erhobenen Daten direkt elektronisch verarbeiten zu können und aufgrund bestimmter Antworten einen Teil der Fragen gar nicht mehr stellen zu müssen (Zeitersparnis).

Üblicherweise finden Volkszählungen in modernen Industriestaaten alle zehn Jahre, meist zu Beginn einer Dekade, statt. Gerade in Deutschland gab es aufgrund der Wiedervereinigung jedoch seit 1987 keinen vollständigen Zensus mehr. Durch den so genannten Mikrozensus werden die während einer Volkszählung ermittelten Daten fortgeschrieben, zum Beispiel durch die Ermittlung der Zahl der Geburten, der Sterbefälle und der Zu- und Fortzüge.
In Deutschland wird zusätzlich jährlich 1% der deutschen Bevölkerung repräsentativ befragt, was über die Jahre jedoch zu einer steigenden Fehlerquote im Datenbestand sorgt.

Die Grundlage für ein solches Verfahren bilden die in den 1960er Jahren eingeführten zentralen Personenregister und persönliche Identifikationsnummern jedes Bürgers. Diese Identifikationsnummer ist personeneindeutig und ein Leben lang gültig.
Im Gegensatz zu Deutschland liegt in den Niederlanden z.B. eine so genannte „Sozialversicherungs- und Steuernummer“ vor, die als eindeutiger Schlüssel in fast allen Registern zu finden ist. Dies erlaubt dort folglich eine relativ einfache Verknüpfung der vorhandenen Datenquellen.

Das Ziel einer Volkszählung…

…ist in der Regel, möglichst genaue Informationen über verschiedene statistische Werte zu erhalten, die wiederum die Grundlage für das weitere politische und verwaltungstechnische Vorgehen bilden. Beispielhaft seien des weiteren Wohnungsbauprogramme (Aussagen über Unter-, bzw. Überbelegungen), Programme zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur oder die Planung der Finanzierung öffentlicher Haushalte genannt.

…muss nicht positiv sein.

Als kleiner Exkurs über den Zweck von Volkszählungen wird hier kurz auf Volkszählungen im 3. Reich eingegangen, da schnell klar wird, dass jede Münze zwei Seiten hat.

Bei den Zählungen in den Jahren 1933 und 1939 wurden Volks-, Berufs- und Betriebszählungen parallel durchgeführt. Bereits 1933 wurden in diesem Zusammenhang 500.000 „Glaubensjuden“ staatlich erfasst. 1939 erweiterte man sogar die Befragungen durch eine Ergänzungskarte, die jedoch nur von Juden, Ausländern und so genannten „Mischlingen“ auszufüllen war.
Aus den ermittelten Ergebnissen wurde die „Reichskartei der Juden und „jüdischen Mischlinge““ geschaffen, auf dessen Basis man die zur Deportation vorgesehene Bevölkerung auswählte.

Diese Kartei enthielt folgende personenbezogene Daten:

  • Namen

  • Geburtsnamen

  • Wohnung

  • Geschlecht

  • Geburtstag

  • Religion

  • Muttersprache

  • Volkszugehörigkeit

  • Beruf

  • Kinderzahl unter 14 Jahren im jeweiligen Haushalt

Damals handelte es sich bei dieser Sondererfassung aus Sicht der Regierung jedoch nicht um Datenmissbrauch, sondern um gewünschte Ergebnisse. Begründet wurde sie mit einer Gewinnung von Erkenntnissen „über die biologischen und sozialen Verhältnisse des Judentums im Deutschen Reich“.

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