[Zensus 2011] Teil 2 – Grundlage des Zensus

Seitens der Bundesregierung sieht sich der neuerliche Zensus durch die Tatsache begründet, dass die gegenwärtigen Zahlen auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen aus den Jahren 1987 (BRD), bzw. 1981 (ehem. DDR) beruhen und somit gewissen Unschärfen unterliegen. Initiiert wurde die aktuelle Volkszählung jedoch auf EU-Ebene.

Am 09. Juli 2008 verabschiedeten EU-Parlament und -rat eine Verordnung, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, im Jahr 2011 Daten der eigenen Bürger im Umfang eines festgelegten Katalogs zu erheben (Inkrafttreten am 2. September 2008) und damit EU-weit vergleichbar zu machen (veröffentlicht unter Verordnungsnummer 763/2008).

Im Anschluss an das bereits 2007 verabschiedete „Zensusvorbereitungsgesetz 2011“, trat am 16. Juli 2009 das „Zensusgesetz 2011“ (alias „Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011“) in Kraft (Artikel 1 des „Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen“).
Das „Zensusvorbereitungsgesetz 2011“ bildete im Wesentlichen die gesetzliche Grundlage zu Vorbereitung des Zensus 2011, worunter z.B. der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters fällte, in dem alle Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte erfasst werden, sowie die Übermittlung von Anschriften der Wohnungseigentümer.
Ziel dieses Registers ist die vollständige Erfassung aller Einwohner der BRD im Rahmen des Zensus 2011.

Im Folgegesetz „Zensusgesetz 2011“ ist geregelt, wie der Zensus 2011 durchzuführen und welche Merkmalen zu erheben sind und dient den statistischen Landes- und Bundesämtern als Grundlage zur Durchführung der Volkszählung.

[Zensus 2011] Teil 1 – Was ist der Zensus 2011?

Für die Jahre 2011 bis 2013 plant die Europäische Union einen EU-weiten Zensus – auch „Volkszählung“ genannt. Für Deutschland ist dies die erste Volkszählung seit der Wiedervereinigung, nachdem Deutschland bei der letzten Bevölkerungserfassung im Jahr 2001 nicht teilgenommen hatte.
Anders, als der Name „Volkszählung“ glauben macht, umfasst eine solche Erhebung weit mehr Daten, als die reine Anzahl der Bundesbürger. Der Zensus 2011 soll ermitteln, wie viele Menschen in einem Land und in einer Stadt leben, wie sie dort wohnen und arbeiten.
Weitere Details zu den erfassten Daten finden sich im Abschnitt „Welche Daten werden erhoben und wie werden sie geschützt?“ (in Vorbereitung).

Im Zuge der Durchsetzung einer EU-Richtlinie einigten sich die Regierungsparteien bereits bei den Koalitionsvereinbarungen für die 16. Wahlperiode auf die Teilnahme am Zensus 2011.
In der Folge beschloss das Bundeskabinett, bestehend aus CDU/CSU und SPD, am 29. August 2006 die Verfahrensweise des Zensus. Anders als 1987 sollen die Befragungszahlen innerhalb der Bevölkerung deutlich sinken und stattdessen ein registergestützes Verfahren angewendet werden. Zu diesem Zweck werden hauptsächlich Verwaltungsregister zu Rate gezogen, im speziellen die der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit.

Die Entscheidung für die Abfrage der Register wurde seitens der Regierung mit geringeren Kosten für die Steuerzahler und weniger Aufwand für die Befragten begründet. Dennoch belaufen sich die Kosten allein für die Vorbereitung des Zensus auf 176 Millionen Euro, von dem ein Großteil durch die Länder zu tragen ist.

Wissenschaftlich begleitet wird der Zensus von einer Zensuskommission unter dem Vorsitz von Gert G. Wagner, seines Zeichens Vorsitzender des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten, Lehrstuhlinhaber für Volkswirtschaftslehre an der TU Berlin und Forschungsdirektor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin.
Diese eigens gegründete Kommission hat die Aufgabe, alle entwickelten Konzepte, Methoden und Verfahren zu prüfen, Empfehlung für das weitere Vorgehen auszusprechen und die praktische Umsetzung zu begleiten. Des weiteren umfassen seine Aufgaben die so genannte „ergänzende Stichprobe“. Zur Korrektur statistischer Ungenauigkeiten in den Melderegistern und Erweiterung der Datenbestände sollen diese ergänzenden Stichproben in Form von Interviews weiterführende Informationen wie z.B. Bildung und Ausbildung liefern.

Auffallend an den aktuellen Zensusplänen ist jedoch die ungewöhnlich verhaltene Diskussion in der Öffentlichkeit. Noch in den Achtziger Jahren wurde die damalige Volkszählung von lauten Protesten unter dem Motto „Meine Daten müsst Ihr raten“ begleitet. Das Bundesverfassungsgericht fällte schließlich am 15. Dezember 1983 ein grundsätzliches Urteil über die informationelle Selbstbestimmung und stärkte nachhaltig den Datenschutz.
Heute laufen die Verfahren zur Datenermittlung eher unauffällig im Hintergrund ab. Datenbanken werden abgeglichen und zusammengefasst, eine direkte Einbeziehung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger findet beiläufig in Form der bereits erwähnten schriftlichen und stichprobenartigen, persönlichen Befragungen statt.

Den Umfang der vollständigen Volkszählung, wie sie 1987 in der BRD und 1981 in der DDR stattfand, wird der Zensus 2011 voraussichtlich nicht erreichen. Zu groß sind mittlerweile die Bedenken gegenüber dem Datenschutz und den anfallenden Kosten.

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