[KW19] Links der Woche

Da war ja wieder einiges los in der vergangenen Woche:

1. Auch ein Mac braucht ab und an etwas Pflege: hier sind einige Tools dafür.

 

2. Der Zensus 2011 greift datenschutztechnisch ziemlich tief ins Klo und sorgt bei betroffenen für Bauchschmerzen.

 

3. Ein Lied von Reinhard Mey, nie war es aktueller und passender als heute: “Sei wachsam!”

 

4. Wem unwohl beim Ausfüllen des Zensus-Fragebogens ist, dem bietet dieser Blogartikel ein wenig Hilfe beim Ausfüllen. Meine Nachfrage des Warum auf den Kommentar “Schwachsinn!” eines meiner Follower auf Twitter bliebt leider bis heute unbeantwortet.

 

5. Online-Petition mal anders: der Onsabrücker Zoo sammelt Stimmen für den Schutz von Tieren. Ohne Frage ein genauso wichtiges Thema wie die aktuell allgegenwärtige Volkszählung.

 

6. Warum das Internet im Jahre 2022 möglicherweise nur noch einer amerikanischen Shopping Mall gleicht, erklärt Euch Uebermorgen TV – “über das Ende der Anonymität”.

[KW18] Links der Woche

Das hat mich letzte Woche bewegt:

1. Merkel macht in Sachen Osama einen auf Kreuzzug im Stile von 1984:

Heute Nacht haben die Kräfte des Friedens einen Erfolg errungen.

 

2. Die (Twitter-)Welt streitet sich über die Hintergründe von Osamas Tod:

U.S. team’s mission was to kill bin Laden, not capture

 

3. Bei meiner Suche nach einer “sicheren” Dropbox-Alternative teste ich Wuala – und deinstalliere es wieder.

 

4. Compact! sammelt wieder Stimmen gegen den erneuten Vorstoß der Bundesregierung, trotz Urteils des BVG Daten auf Vorrat speichern zu wollen.

 

5. Das US-Heimatschutzministerium geht gegen die Firefox-Erweiterung Mafiaafire vor, die gesperrte Internetseiten über alternative Links zugänglich macht.

 

6. Das ZDF-Politbarometer lässt die FDP in der Bedeutungslosigkeit versinken und listet sie nicht mal mehr.

 

7. Der Zensus 2011 klopft unsanft an die Wohnungstür – hier einige Tipps für das Leben mit dem Zensus.

 

8. Chip.de bietet ein Musterformular des Zensus 2011 zum Download an.

CeBIT 2011 – ein Bericht

Wie alles begann…die eTickets

 

Wie die letzten Jahre auch besuchten Markus und ich auch dieses Mal wieder die CeBIT in Hannover. Wie ein Damokles-Schwert hingen die aktuellen Streiks der Lokführer über dem Besuch. Doch glücklicherweise kamen wir bis auf einen ungeplanten Bahnwechsel sicher und relativ pünktlich in Hannover an. Der erste Höhepunkt des Tages war uns jedoch schon in Düsseldorf untergekommen…ich hatte meine Presse-Akkreditierung samt Eintrittskarte am Kühlschrank hängen lassen. Glücklicherweise hatten wir noch ein eTicket von Matrix42 frei, so dass unser Eintritt gesichert erschien…

Soweit die Theorie. Als die Überprüfung von Markus’ Ticket jedoch fehl schlug, da besagtes Ticket angeblich bereits 2 Tage vorher verwendet worden war (definitiv nicht durch uns), begann der Spaß. Ein unfassbar unflexibler Supervisor fertige uns mit der Aussage “Damit kommen sie nicht rein, das Ticket wurde bereits verwendet!” ab und ließ uns im Regen stehen. Sollten wir jetzt wieder heim fahren? War alles umsonst? Und warum konnte jemand ein Ticket benutzen, das bereits auf unseren Namen registriert war? “Das System lügt nicht!”, schwor uns der Supervisor, der aber keinesfalls super war.

Der Länge dieses Artikels werdet Ihr entnehmen, dass dem nicht so war. Die Lösung des Problems war die freundliche Damen des Presse-Schalters, die mir auf meine Beichte hin, ich habe das Ticket vergessen, ein neues ausstellte. Nach der mit einem kritischen Blick verbundenen Zustimmung des Supervisors konnten wir mit den beiden Tickets dann “ausnahmsweise” durch’s Drehkreuz. Endlich.

Nach einer unfassbar holprigen Registrierung meines eTickets auf dem iPhone, einer instabilen CeBIT-App, Darstellungsfehlern in selbiger (“FirmaXY<br>…”) und jener Ticket-Oddysee zweifelte ich schon stark daran, auf einer IT-Messe gelandet zu sein. Peinlich, liebe Organisatoren!

 

Ab in die Cloud

 

Nach dieser Hürde tauchten wir ein in die diesjährig ausgelobte Welt der Cloud, jenem ominösen Etwas, in das wir nun alle angeblich müssen. Viele Anbieter griffen das Thema auf, den einen gelang es mehr, anderen eher weniger. Letztere wirkten bemüht innovativ, warfen hier und da mit Buzzwords um sich, obgleich die vorgestellten Produkte im Vergleich zum gesprochenen Wort auf kognitive Dissonanz schließen ließ. So war ein Dienstleister, der eine iPad-CRM-App auf Basis von Lotus Notes sichtlich bemüht, die Textwüsten auf Buttons und kryptische Fehlermeldung aufgrund fehlender Formulareingaben geschickt zu umschiffen. Mit wechselhaftem Erfolg. Aber man sei ja in der Cloud. Und compliant. So stand es jedenfalls in fetten Buchstaben auf den Messestand geschrieben. Nun ja.

Aber klar ist und war es schon vorher: die Cloud liegt im Trend. Viele Dienste, ob simple Office-Anwendungen oder komplexe Unternehmenslösungen sind zunehmend als SaaS oder virtuelle Appliances in der Cloud zu finden.

Da mit das Wort langsam zum Halse raushängt, lasse ich es an dieser Stelle damit auch bewenden.

 

Apple-Hype

 

Spätestens nach der dritten durchwanderten Halle wurde mir heute eines klar: die IT-Welt fährt total auf Apple-Produkte ab. iPads, soweit das Auge reicht. Wo es vor Jahren noch etwas für Exoten war, ist die Mac OS Unterstützung der eigenen Produkte heute keine USP mehr, damit hebt man sich nicht mehr vor der Konkurrenz ab. Besonders beliebt waren dann auch Messestände mit iPhone- und iPad-Hüllen in allen Farben und Materialien.

Apropos Hüllen, apropos Apple. Was ist das klarste Zeichen für einen Hype? Wenn nach der Präsentation von EyeTV iPhone-Schutzhüllen an alle Leute verteilt werden, die ihr iPhone vorzeigen und anschließend 95% der anwesenden eine solche in Händen hält. Krass. :-)

Eines scheint mir jedoch eindeutig: auch im Unternehmensumfeld werden Macs zunehmend Einzug halten. Die IT-Industrie stellt sich von allen Seiten darauf ein und bietet entsprechende Unterstützung an. Ich bin gespannt, wie sich das im kommenden Jahr entwickeln wird. Mich würde folgende Schlagzeile jedoch nicht ernsthaft wundern:

Stadtverwaltung Buxtehude stellt IT-Infrastruktur auf Mac OS um

 

Haushalt 2.0 – Saugroboter

 

Ich bin ja ein Freund von Science Fiction. Und so war ich schon als Kind begeistert, als in einem Film Roboter sah, die eine Küche von heruntergefallenem Geschirr befreiten (war ein Film mit Doris Day, soweit ich mich da recht entsinne). Was ich als Kind toll fand, ist heute beinahe Realität: vollautomatische Staubsaugroboter, diese kleinen knuffigen Dinger, die ich am liebsten durch mein Wohnzimmer flitzen lassen würde. Und damit der Hinguck-Faktor noch höher ist, würde ich denen glatt noch ein Fell-Cover verpassen (HALLO, HERSTELLER!!! DIES IST EIN WINK MIT DEM ZAUNPFAHL!!!). :-)

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Ne, im Ernst…noch sind mit die kleinen Racker etwas zu teuer, aber über kurz oder lang werde ich mir wohl so einen kleinen Helfer zulegen.
Und übrigens…es gab eben jene auf der CeBIT zu bewundern, um den Bogen wieder zu schließen. :-)

 

Big Brother @ Cebit – Zensus 2011

 

Die CeBIT beherbergt seit Jahren eine Halle für den öffentlichen Sektor. Neben sich präsentierenden Bundesländern war diesmal auch der allseits unbeliebte Zensus 2011 vertreten. Dahin, liebe Kritiker, fließen unsere Steuergelder. In Selbstinszenierung von Überwachungsinstrumenten. Mehr sei dazu an dieser Stelle nicht gesagt.

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Blick in die Zukunft – eAutos

 

Einen positiven Eindruck hingegen hinterließ ein Stand samt kleinem Elektro-Flitzer. Vorgestellt wurden an sich Stromtankstellen, aber schön, diese Technologie überhaupt auf der CeBIT gesehen zu haben.

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Als Wermutstropfen sei jedoch erwähnt, dass es bei genau einem Stand blieb, das Thema Elektroauto also insgesamt wenig präsent war. Aber vielleicht ist eine IT-Messe dafür auch das falsche Forum…

 

Alles Jahre wieder – GData

 

Was wäre eine CeBIT ohne GData, genauer ohne den CC2, die beiden Wolfgangs und Mambo Kurt? Nix! Eben…ein Stück positiv-skurilen Charakters würde fehlen. Jedes Jahr halten die beiden Wolfgangs Live-Diskussionen auf dem GData-Stand zu aktuellen Themen ab. Auch dieses Jahr natürlich. Zwar verpassten wir die heutige Talk-Runde, immerhin liefen uns die nun in einem eigenen Büro untergebrachten IT-Urgesteine über den Weg. Tradition verpflichtet eben. :-)

 

Fundstücke

 

Auf der CeBIT gibt’s ja viel zu entdecken. Zwei Dinge fielen mir aufgrund meiner aktuellen Aufmerksamkeitsverteilung besonders ins Auge…

 

Kunterbunte Babyschnuller

 

Auf einem mir namentlich entfallenen Stand gab es allerhand technischen Spielkram, so auch diesen Babyschnuller, der eigentlich ein Thermometer ist. Hat das Baby Fieber, wird er rot, ist die Temperatur okay, ist er blau. Witzige Idee. :-)

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Laptop Tisch

 

Mein MacBook und gehen gerne miteinander ins Bett. Ich sitzend, das MacBook auf meinem Schoß (Ein Schelm, wer böses denkt :-) ). Bei Zeiten wird das Ganze aber doch etwas unangenehm, insbesondere wenn rechenintensive Prozesse die CPU glühen und meine Beine schmoren lassen. Nicht gut! Und so fiel mir folgender Laptop Tisch auf.

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Wenig spektakulär auf den ersten Blick. Doch schaut man genauer hin, kann man ihn unglaublich flexibel verstellen. Verfügbar ist er zudem in verschiedenen Designs und wahlweise auch mit integrierten Lüftern zur zusätzlichen Kühlung.

 

Tote Hose? – Ein Fazit

 

Bei all der cloudifizierten Hysterie…ich fand die CeBIT ausgesprochen schlecht besucht heute, bereits gegen 16 Uhr leerten sich die Hallen deutlich, viel eher als die letzten Jahre. Zudem bestätigten Gespräche mit Ausstellern, dass die Besucherzahl geringer ausfiel als die Jahre zuvor. Besser kaschiert als noch 2009 waren diesmal die Freiflächen, doch war dennoch ziemlich deutlich zu erkennen, dass teils halbe Hallen leer standen. Meinem Eindruck nach aber weniger, als 2009 und 2010.
Ich meine mich zu erinnern, der CeBIT den Tod in Bälde zugesprochen zu haben, den Eindruck nehme ich ein wenig zurück. Alles in allem machte sie dieses Jahr auf mich einen wenig spektakulären, aber dennoch soliden Eindruck. Die IT-Branche scheint mit Cloud Computing ein potentes Thema gefunden zu haben, das sich gerade erst aus den Kinderschuhen heraus entwickelt. Um mal einen Blick in die Glaskugel zu werfen: das Thema wird sich die kommenden Jahre setzen und festigen, als nächsten große Wurf kann ich mir neue Bedienkonzepte vorstellen. Microsoft machte mir Kinect einen meiner Meinung nach öffentlich völlig unterschätzten technischen Wurf, der die Computer UI’s nachhaltig prägen könnten.
Heute früh zweifelt ich kurz, ob die CeBIT mich 2012 wieder sehen wird, doch ich denke: I’ll be back! Und nun aber: ab in den ICE, nach Hause und die geschundenen Füße hochlegen. :-)

 

Ein Dank – Matrix42

 

So, genug der Orakelei…wie schon im letzten Jahr hatten wir aufgrund familiärer Bande die Ehre einen Blick auf die überzeugenden Produkte von Matrix42 werfen zu können (ja, Windows 7 auf dem iPad funktioniert tatsächlich, wenn auch nicht nativ). Abseits meiner Voreingenommenheit halte ich die Produkte tatsächlich für zukunftsweisend und auch die Cloud kommt keinesfalls zu kurz. Nun…an dieser Stelle also einen recht herzlichen Dank für die Gastfreundschaft (und den coolen Kugelschreiber ;-) )!

[Zensus 2011] Vorlage für eine Motivationsmail

Heute hat der FoeBuD e.V. die Mitzeichnung der Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus 2011 offiziell online gestellt. Damit auch dieses Mal wieder möglichst viele Mitzeichner zusammenkommen, habe ich eine kleine Mail an Freunde und Verwandte verfasst, die zur Mitzeichnung motivieren soll.
Wer möchte, nutze sie als Vorlage und sende sie an alle Bekannten und Verwandeten.
Go!
Guten Tag,

2011 ist es soweit! Der deutsche Staat für eine groß angelegte Volkszählung durch.
Bei diesem registergestützten Zensus werden allerhand Daten aus Einwohnermeldeämtern, Arbeitsagenturen und vielen weiteren in einer Datenbank zusammengeführt.
Unter anderem wird neben Namen und Anschrift auch die eindeutige Steuernummer jedes Bundesbürgers gespeichert, wodurch jeder Bürger einwandfrei identifiziert und umfassend dokumentiert wird.
Nicht nur die Speicherung der Religionsangehörigkeiten und vieler anderer sensiblen Daten machen den Zensus aus Sicht der Bürger so gefährlich.
Die Datensammelwut des Staates beim Zensus 2011 folgt nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und kann in falschen Händen zu schlimmen Nebeneffekten führen.
Nicht zuletzt Großbritannien hat gezeigt, dass von Zeit zu Zeit sensible Daten “verloren” gehen können.

Um diesem neuen Angriff auf unsere Freiheitsrechte Einhalt zu gebieten, hat sich der FoeBuD e.V., der schon erfolgreich eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung führte,
wieder zu einer neuen Klage entschieden, die jeder mit einer Zeichnung bis zum 12.07.2010 unterstützen kann.
Zwar reicht im Grunde ein einziger Kläger, eine breite Unterstützung aus der Bevölkerung hat jedoch eine große öffentliche und politische Wirkung, wie sich bei der Vorratsdatenspeicherung zeigte.

Wer also 5 Minuten gut investieren möchte: hier der Link zur Zeichnungswebsite: https://petition.foebud.org/FoeBuD/zensus11

Wer noch weitere Infos zum Zensus sucht, der findet unter folgender Adresse ein ausführliches Dokument zur neuen Volkszählung: http://www.it-fsinn.de/projekte/#zensus2011

Der FoeBuD e.V. hat zu dem Thema auch eine empfehlenswerte Projektwebsite online gestellt, wo Ihr weitere Infos findet: http://zensus11.de/

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

Herzliche Grüße
[ABSENDER]

[Reminder] Zensus 2011 is watching you!

Ich bin noch immer entsetzt, wie der im kommenden Jahr anstehende Zensus 2011 in den Medien totgeschwiegen wird. Ich orakle mal, dass kurz vor Zählungsbeginn, wenn es also für Protest quasi zu spät ist, ein paar kurze Durchsagen durch die Mainstream-Medien tröpfeln, sich ein leises Murren breit macht und dann wieder verstummt.

Doch damit genau das nicht passiert, wollen unter anderem die Piraten zur Aufklärung der Bürger beitragen. Vor einiger Zeit verfasste ich dazu ja bereits ein recht umfangreiches Dokument, dass Ihr in meinen Projekten finden könnt.

Weil ich gerade in der Piraten-Mailingliste Neuss drüber stieß, so folgendes auf keinen Fall unerwähnt bleiben:

Schön finde ich übrigens den Opener von Dimi in seinem Blog “IT-Blogger“, den ich hier kurz zitieren möchte:

Von der Opposition vernachlässigt, von den Medien totgeschwiegen und den Betroffenen unbekannt – Zensus 2011.

Sehr treffend formuliert!

Der Artikel fasst kompakt die wichtigsten Punkte zusammen, super geeignet für die Mittagspause – was ich vom Zensus selbst leider nicht behaupten kann.

An dieser Stelle sei auch noch einmal erwähnt, dass die Verbreitung meines Dokuments ausdrücklich gewünscht ist! Hier nochmal schnell der Link: Zensus 2011 - Volkszählung im Informationszeitalter (573)

Des Weiteren sei noch auf die Folien des SIGINT-Vortrags verlinkt. Ich habe sie noch nicht angeschaut, daher schaut bei Interesse einfach mal selbst.

[Zensus 2011] Beispielfragebogen aufgetaucht

Gestern geisterte auf Twitter offenbar ein Fragebogen zum Zensus 2011 herum, der letztlich über die Piraten-Mailingliste bei mir landete.

Ob dieses Formular offiziell und korrekt ist, lässt sich nicht mit Gewissheit sagen, zumindest macht er einen glaubhaften Anschein und erscheint für eine Fälschung zu aufwändig.

Diese Art von Fragebögen sollen beim Zensus eingesetzt werden, um Nacherhebung mittels persönlicher Befragungen durchzuführen, sprich an der Haustür.

Hier ist der Download der Formulars, wie gesagt nur unter Vorbehalt:
Zensus 2011 - Beispielfragebogen (1729)

[Zensus 2011] Download: Zensus 2011 – Volkszählung im Informationszeitalter

Für alle Datei-Freunde habe ich alle 8 Teile der “Zensus 2011″-Reihe plus einer Zusammenfassung und Inhaltsverzeichnis in ein PDF gepackt.

Zensus 2011 - Volkszählung im Informationszeitalter (573)

Happy downloading & distributing!

[Zensus 2011] Teil 8 – Fazit

Aus staatlicher Sicht ist die Durchführung des Zensus 2011 durchaus zu begrüßen, hängen doch elementare Planungen und Verteilungsmodelle an verschiedenen Kennzahlen, die vermutlich auch den finanziellen Aufwand durch den Steuerzahler rechtfertigen können.

Aus Sicht des Einzelnen ist der Zensus jedoch in dieser Form nicht akzeptabel und macht den Anschein eines Datensammelwunschkonzerts für jeden denkbaren Bedarf.
Zu viele Fragen, insbesondere auf Europaebene, sind nicht klar kommuniziert und auch die Löschfristen für erhobene Daten sind entweder unklar oder sehr weit gefasst, so dass über Monate oder sogar Jahre Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
Fraglich sind weiterhin die Sicherungsmechanismen, mit denen die erhobenen Daten bei der Übermittlung zwischen „befugten Personen“, dessen Definition auch nicht vollständig klar wird, geschützt werden und was im Falle eines Datendiebstahls geschieht.

Wie in jüngster Vergangenheit ist auch bei dieser Datenerhebung trotz gesetzlicher Sperren die nachträgliche Erweiterung des Nutzungsrahmens zu befürchten, dessen Folgen aus heutiger Sicht nur schwer abschätzbar sind. Die möglichen Szenarien reichen von der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden über den „Verkauf“ der Daten an Privatunternehmen bis hin zu – zugegebenermaßen derzeit wenig wahrscheinlichen – Schreckensszenarien von Deportationen von so genannten „Gefährdern“ oder „Arbeitsunwilligen“.

Da auch dieser Zensus das Konstrukt des Überwachungsstaats, in diesem Fall sogar des Überwachungskontinents, weiter untermauert, jedoch aus staatlicher Sicht durchaus in gewissen Grenzen nachvollziehbar ist, ist es im Sinne jedes Bürgers, den Umfang der erhobenen Daten deutlich zu senken und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Weiterhin sollte die Anonymität von vornherein gewährleistet sein, so dass Hilfsmerkmale erst gar nicht zur Anwendung kommen.

Aus Sicht des Autor ist eine breite öffentliche Diskussion und Medienpräsenz unabdingbar, um die Risiken und Chancen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den erhobenen Daten zu stellen. Anzustreben sind minimalste, zweckgebundene und dezentral zu haltende Datensätze, deren Zusammenführung lediglich vollständig anonymisiert durchzuführen ist. Die Löschfristen sind im Sinne des Datenschutzes zu verkürzen und streng einzuhalten. In Bezug auf den Schutz von Datenträgern oder sonstigen Übermittlungsmedien sind höchste Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Datendiebstahl und unberechtigten Zugriff zu unterbinden.

[Zensus 2011] Teil 7 – Kritik

Betrachtet man die von Seiten der Regierung publizierten Informationen zum Zensus 2011, klingen die geplanten Maßnahmen im ersten Augenblick nachvollziehbar, sinnvoll und allgemein vorteilhaft (vgl. Teil 4 – Warum braucht Deutschland den Zensus 2011?). Liest man jedoch bei verschiedenen Formulierungen zwischen den Zeilen, stellen sich bisweilen elementare Fragen, gerade in Bezug auf Datensicherheit und Anonymität.

Auffällig ist zunächst die stark emotional geladene Formulierung einiger Zensusziele. Reizworte wie der Nutzen für “Schulen”, “Krankenhäuser” und “ältere Menschen” zielen auf die “schwächeren Glieder” der Gesellschaft und lassen eine eventuelle Kritik am Zensus als moralisch verwerflich erscheinen. So wird die Kritik zur symbolischen Behinderung des Sozialstaates.
In offiziellen Verlautbarungen ist zu lesen: “Der Zensus nutzt und allen.” Im Umkehrschluss heißt das jedoch: Kritik im Zensus schadet uns allen. Es macht gerade zu den Anschein, als seien die verantwortlichen Staatsorgane erpicht darauf, den Zensus als zweifelsfrei moralisch und datenschutzrechlich korrekt darzustellen.

Allein diese emotionale Behaftung der Thematik, die schon bei der Internetzensur-Debatte zur Sperrung von Internetseiten zu beobachten war, macht es Kritikern schwer, sich öffentlich gegen das Thema auszusprechen, da sie Gefahr laufen, als unethisch und unsozial angestempelt zu werden.

Doch sollte eine Unterscheidung zwischen reinen Fakten, Emotionen und schlechten Erinnerungen an historische Ereignisse stattfinden, weshalb sich die folgende Betrachtung mit allen drei Faktoren auseinandersetzt.

Auf der Sachebene stellten sich dem Autor beim Verfassen der vorangehenden Kapitel immer wieder Fragen, die mangels verfügbarer Informationen nicht oder nur unzureichend beantwortbar waren und die hier kurz erläutert werden sollen:

Unklarheit 1: Gesetzliche Sicherheit des Datenschutzes
Offizielle Stellen verweisen in ihren Publikationen zum Zensus 2011 vermehrt auf das Statistikgeheimnis und den geltenden Datenschutz. So stellte sich aber die Frage nach dem Umfang der jeweiligen Gesetze und der entsprechenden rechtlichen Abdeckung. So ist zu klären, ob sich Statistikgeheimnis und Datenschutz nicht möglicherweise rechtlich behindern, aushöhlen, aufheben oder schlicht einige Bereiche offen lassen.

Anlass zu dieser Vermutung gaben schwammige Formulierung wie “Hilfsmerkmale müssen so früh wie möglich gelöscht werden.”.

Weiterhin bietet insbesondere §16 BStatG Möglichkeiten zur alternativen Verwendung erhobener Daten und beschränkt allenfalls das Anlegen von Verwaltungsakten auf Basis dieser Daten. Speziell §16 IV BStatG weist bei näherer Betrachtung diverse Lücken auf:

Für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen den obersten Bundes- oder Landesbehörden vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Übermittlung nach Satz 1 ist nur zulässig, soweit in den eine Bundesstatistik anordnenden Rechtsvorschriften die Übermittlung von Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden zugelassen ist.

Unklarheit 2: Datenschutz auf Europaebene
Im Rahmen der Recherchen zu diesen Ausführungen waren kaum Informationen zur Handhabung der erhobenen Daten auf Europaebene zu finden. Weder wurde eindeutig klar, wer diese Daten in letzter Instanz erhält, wozu sie genutzt werden, wie sie übertragen und geschützt werden, noch wann sie endgültig gelöscht werden.

Da das deutsche Datenschutzrecht verglichen mit anderen europäischen Staaten relativ restriktiv ist, besteht Anlass zu der Sorge, dass auf Europaebene nicht streng genug mit diesen Daten umgegangen wird. So wurde die Weitergabe der nationalen Daten an die EU in der verhaltenen öffentlichen Diskussion als “inakzeptabel” bezeichnet, da die Sicherheit auf Europaebene nicht gewährleistet sei.

Unklarheit 3: Unklare Befugnisse
Eine weitere Frage, die sich ergab, bezieht sich auf die konkreten Befugnisse, auf die Zensusdaten zugreifen zu dürfen. Konkrete Antworten auf Fragen wie “Wer darf die Daten sehen und verarbeiten?” werden nicht gegeben.

Zur Veranschaulichung sei hier ein Textabschnitt über die Geheimhaltung von Einzelangaben erwähnt:

“So gilt auch für die im Rahmen des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 an die Statistik gelieferten Daten die Geheimhaltung für alle Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse (§ 11) und auch bei den Datenlieferungen ist sichergestellt, dass Daten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (§ 13).”

Offensichtlich fehlende Information: Was genau heißt “unbefugt”? Oder anders gesprochen: Wer ist befugt was mit den Daten der Bundesbürger zu tun?

Unklarheit 4: Salami-Taktik
“Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.”, verkündete Walter Ulbrecht 1961. Der Rest ist Geschichte.

Geradezu symbolisch beschreibt dieses Zitat jene Beruhigungsversuche von Politikern gegenüber den Bürgern, deren Schreckensszenarien beliebiger Couleur letzten Ende aber doch Realität wurden.

Und so findet sich auch zum Zensus 2011 eine passende Textstelle, geäußert von der Leiterin der Abteilung “Bevölkerung, Bildung, Staat” im Statistischen Bundesamt, Dr. Sabine Bechtold:

“Es muss niemand befürchten, dass ihm durch wahrheitsgemäßes Ausfüllen eines Fragebogens ein Nachteil entsteht.”

Aufgrund der Tatsachen, dass
a) sich Geschichte immer wiederholt,
b) Menschen aus früheren Leiden selten etwas lernen,
c) es zweifelhafte Macht-Begehrlichkeiten gab, gibt und geben wird,

ist diese Aussage mit Vorsicht zu genießen. Nicht zuletzt die Vorratsdatenspeicherung weckte aufgrund des vorliegenden Datenbestandes Begehrlichkeiten, mit denen “vorher niemand gerechnet hatte”. Von Seiten der Verantwortlichen werden also unangenehme Informationen zurückgehalten und bei unabdingbarem Bedarf preisgegeben.

Vergleicht man die durch den Zensus 2011 geforderten Daten mit denen der Volkszählungen im Dritten Reich, so sind heutige Bürger um ein Vielfaches transparenter und verfolgbarer als zu damaliger Zeit, was ausgesprochen kritisch zu bewerten ist. Von diesem Standpunkt aus ist derart umfangreichen Datenansammlungen stets Misstrauen entgegen zu bringen.

Weitere Kritikpunkte

Problem 1: Datenmissbrauch
Die jüngste Vergangenheit hat in mehreren Ländern (allen voran Großbritannien) gezeigt, dass einmal erhobene Daten nicht sicher sind. So gingen dort mehrfach DVD’s mit personenbezogenen, sensiblen Daten verloren. In Deutschland wurden Laptops von Regierungsmitgliedern samt Daten gestohlen.
Generell ist davon auszugehen, dass das
Risiko des Datenmissbrauchs mit steigender Verbreitung der Daten größer wird, da die Anzahl der involvierten (und potenziell kompromittierbaren) Personen wächst.

Weiterhin zeigte sich bei der kürzlich diskutierten Sperrung von Internetseiten, dass binnen kürzester Zeit weitere Begehrlichkeiten von verschiedenen Seiten für den Zugriff auf diese Daten entstanden (Sperrung von rechtsradikalen Inhalten; Sperrung urheberrechtlich geschütztem Material inklusive Strafverfolgung anhand von IP-Adressen, etc.). So ist auch bei einem Zensus davon auszugehen, dass Dritte Ansprüche gegenüber diesen Daten erheben werden.
So bieten die im Erhebungskatalog genannten Daten eine
optimale Datenbasis zur Marktsegmentierung und eignet sich somit für die Verwendung im Marketing und angrenzenden Bereichen.

Weiteres Beispiel: Im hypothetischen Falle eines Anschlags in Deutschland nach dem Zensus 2011, ist binnen kürzester Zeit mit Begehrlichkeiten zu rechnen, die die Nutzung dieser Daten zur Strafverfolgung auf personalisierter Ebene fordern und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vollständig aushebeln.

Problem 2: Opportunistische Datennutzung
Angrenzend zum Datenmissbrauch besteht die Gefahr der Verfälschung von Zensusdaten. Was im ersten Moment nach einem Schnitt ins eigene Fleisch der Erhebenden anhört, kann aus Gründen der Staatsräson durchaus sinnvoll sein.
So können bei mangelnder Verifizierung der erhobenen Daten z.B. gewisse Teile der Bevölkerung nicht vollständig erfasst oder andere Bereiche künstlich vergrößert werden. Eine solche Manipulation macht zum Beispiel Sinn, wenn
Parlamentssitze oder Fördermitteln anhand bestimmter Bevölkerungskennzahlen vergeben werden.

Problem 3: Einordnung in den Überwachungskontext
Bereits im Zuge der Volkszählung 1983 und dem damit verbundenen Urteil des BVG (1 BvR 209/83) bestand Grund zur Befürchtung des „Gläsernen Bürgers“. Hintergrund war damals die Ausführlichkeit der Fragen, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zuließen und somit gegen den Datenschutz verstieß. Interessant ist die Analogie zu heutigen Diskussionen, denn schon damals fürchtete man die Volkszählung als Schritt Richtung Überwachungsstaat.
Damals wie heute forderten Bürgerrechtler den gläsernen Staat anstatt des gläsernen Bürgers, zu Gunsten von
mehr Transparenz.

Vier Jahre später richteten Kritiker ihr Augenmerk verstärkt auf die Gefahren einer schleichenden Einschränkung von Bürgerrechten. Auch hier wird die Ähnlichkeit zu heute deutlich, schaut man sich beispielsweise die Vorratsdatenspeicherung oder den biometrischen Reisepass an.

Allgemein gesprochen ist durch den Zensus 2011 mit einer Steigerung des „Überwachungsfaktors“ zu rechnen, der jeden Bundesbürger nachweisbarer dokumentiert.

Problem 4: Leistungsanspruch
Das Statistische Bundesamt stellt in eigenen Veröffentlichungen einige Kennzahlen vor, die anhand der zu ermittelnden Zensusdaten errechnet werden sollen. Beispielhaft sei hier eine Kennzahl angeführt, dessen Brisanz vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und wachsenden Begehrlichkeiten nach Daten klar wird:

Kennzahl: Wertschöpfung je Erwerbstätiger

Im Klartext: Wie effektiv arbeitet jeder einzelne?

Zwar ist davon auszugehen, dass derlei Daten statistisch gemittelt werden, dennoch ist nach der Zusammenführung aller Daten ein Rückschluss auf jeden Einzelnen (Stichwort „Hilfsmerkmale“) denkbar oder sogar definitiv möglich. Durch Segmentierung von Bevölkerungsteilen lassen sich in der Folge effektive und ineffektive Gruppen herausfiltern und benennen – für gewinnorientierte Organisationen hochgradig interessante Daten.

Rückblick ins Dritte Reich verbunden mit der Frage:
Was wäre mit ineffektiven Bevölkerungsgruppen damals passiert?

[Zensus 2011] Teil 5 – Wie funktioniert der Zensus 2011?

Bis zum Jahr 2003 führten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder einen Methodentest für den registergestützten Zensus durch und empfahlen die Nutzung dieser Methode für den Zensus 2011.

Struktur des Zensus 2011

Struktur des Zensus 2011

Der Wechsel zum registergestützten Zensus wird im Kern mit der finanziellen Entlastung der Steuerzahler und der geringeren Belastung der durch Stichproben befragten Personen begründet. So sollen die Kosten gegenüber traditionellen Zensen nur rund ein Drittel betragen. Für die statistischen Ämter bietet das Verfahren den zusätzlichen Vorteil, verschiedene Register zusammenführen und auftretende Ungenauigkeiten bereinigen zu können.

In Folge des Zensusvorbereitungsgesetzes flossen die ersten Daten an das statistische Bundesamt, dessen primäre Aufgabe zunächst das Bilden eines Registers von Wohngebäuden und Wohnungen in Deutschland war. Anhand dieses Registers erfolgt später die Befragung von rund 17,5 Millionen Bürgern.

Hauptsächlich werden zur Datengewinnung jedoch vorhandene Verwaltungsregister, vor allem Melderegister der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit, aber auch Daten der Vermessungsverwaltung herangezogen.

Ablauf des Zensus 2011

Ablauf des Zensus 2011

Weiterführende Informationen zu Gebäuden und Wohnungen, zu denen derzeit noch keine flächendeckenden Daten vorliegen, werden postalisch oder persönliche bei den Eigentümern eingefordert. Ergänzend haben diese Befragungen die Aufgabe, die Datenqualität der Register zu prüfen.

Des weiteren erfolgt einer Datenerhebung zu Bildung, Ausbildung und die Erwerbstätigkeit anhand von Stichproben, zu dessen Auskunft jeder laut Bundesstatistikgesetz, §15 BstatG verpflichtet ist und bei Weigerung laut §23 BstatG sogar mit einem Bußgeld von 5.000 Euro belegt werden kann.

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