[Zensus 2011] Teil 4 – Warum braucht Deutschland den Zensus 2011?

Neben der Bundesregierung haben sich in der jüngeren Vergangenheit auch zahlreiche Politiker und sonstige Entscheidungsträger für einen neuerlichen Zensus ausgesprochen. Gründe dafür gibt es viele. Der Zensus 2011 wird seitens der Bundesregierung von umfassenden Argumenten begleitet, die hier rein faktisch betrachtet werden sollen.

EU-Richtlinie

Hintergrund des Zensus 2011 ist die EU-Richtlinie mit der Verordnungsnummer 763/2008, die alle EU-Mitgliedsstaaten zur Teilnahme am Zensus verpflichtet. Ebenfalls verpflichtend ist die Erfassung aller Daten eines allgemein gültigen Kriterienkatalogs (vgl. „Welche Daten werden erhoben und wie werden sie geschützt?“).

Veraltete Daten

Die letzten Volkszählungen fand in Deutschland 1987, bzw. 1981 in der ehemaligen DDR statt. Seither wurden Bevölkerungs- und Wohnungszahlen fortgeschrieben und durch Stichproben erweitert. Diese Methode unterliegt über die Jahre jedoch gewissen Unschärfen (z.B. wenn Menschen ohne Abmeldung dauerhaft aus Deutschland auswandern) und benötigt von Zeit zu Zeit eine Rekalibrierung, um verlässliche Daten zu gewährleisten. Ein Zensustest im Jahr 2001 bestätigte die Notwendigkeit einer Revidierung der aktuellen Bevölkerungszahlen. Hierfür schlägt die EU einen Turnus von 10 Jahren vor.

Weitere Verfälschungen der Daten ergaben sich durch historische Umbrüche, wie zum Beispiel die Wiedervereinigung und damit einhergehende Bevölkerungsströme zwischen Ost und West oder etwaige Flüchtlingsströme in Folge des Kriegs im ehemaligen Jugoslawien. Es wird davon ausgegangen, dass die durch Fortschreibung ermittelten Bevölkerungszahlen deutlich überhöht sind und daher einer Korrektur zu unterziehen sind. Alleine das Ausländerzentralregister weist für Deutschland 0,6 Millionen Personen weniger aus, als durch die Bevölkerungsfortschreibung erfasst wurden.

Planung

Regierung und Ämter benötigen für eine zuverlässige Planung ihrer Tätigkeiten aktuelle Bevölkerungs- und Wohnungsdaten (für Wohnungsdaten liegen keine flächendeckenden Verwaltungsdaten vor). So wird der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und die Einteilung der Bundestagswahlkreis anhand der Einwohnerzahlen vorgenommen.

Auch die Planung der Infrastruktur, neuer Schulen, Krankenhäuser und Einrichtungen für ältere Menschen ist stark von demografischen Bevölkerungsstatistiken abhängig, so dass es bei Fehlinformationen leicht zu falschen Entscheidungen kommen kann.

Die Erfassung erwerbsstatistischer Daten wird zu Abschätzung der Auswirkungen des technologischen Wandels auf das Erwerbsleben benötigt und erfordert z.B. die Erfassung von Informationen zu Selbstständigen und anderen Erwerbspersonen, wie etwa mithelfende Familienangehörige. Damit lassen sich beispielsweise folgende Fragen beantworten:

  • Welche Berufe haben zahlenmäßig zu- oder abgenommen?
  • Welche Berufszweige sind in einzelnen Branchen zu finden?
  • Wie viele Menschen sind nicht ihrer Qualifikation entsprechend beschäftigt?

In Publikationen der Verantwortlichen Ämter und Gruppen liest man aufgrund dieser Abhängigkeiten des Öfteren eine Floskel im Kontext der Steigerung des Allgemeinwohls: „Die Ergebnisse eines Zensus nutzen uns allen.“

Demografischer Wandel und Bevölkerungsstruktur

Die im Rahmen des Zensus ermittelten Daten dienen der Untersuchung zukünftiger Altersstrukturen in der Bevölkerung und weiteren, nicht näher spezifizierten Aspekten des demografischen Wandels in Deutschland.

Weitere Gründe für eine Neuerfassung der Bevölkerungsdaten sind Verschiebungen in der Bevölkerungsstruktur, ausgelöst durch sinkende Geburtenraten und steigende Lebenserwartungen.
Aus der Neuerfassung sollen sich Basisdaten ergeben, die zur Ermittlung wichtiger wirtschaftlicher Kennzahlen erforderlich sind.

Darunter fallen beispielsweise:

  • Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätiger (nach Wirtschaftsbereichen)

  • Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätiger (nach Wirtschaftsbereichen)

  • Wertschöpfung je Erwerbstätiger (nach Wirtschaftsbereichen)

  • Privater Verbrauch je Einwohner

EU-Organisation

Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ist von der Einwohnerzahl der einzelnen Mitgliedsstaaten abhängig. Zur Ermittlung einer qualifizierten Mehrheit (>= 65% der EU-Bevölkerung) bei Abstimmungen im Europäischen Rat wird ebenfalls auf die Einwohnerzahl zurückgegriffen, ebenso wie zur Verteilung von EU-Fördermitteln. Letztere Berechnung erfolgt auf Basis des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf und ermittelt zu unterstützende, strukturschwache Gebiete.

[Zensus 2011] Teil 3 – Was sind Volkszählungen? Wozu dienen sie?

Volkszählung oder Zensus nennt man eine gesetzlich angeordnete Erhebung statistischer Bevölkerungsdaten, zu dessen Auskunft die Bürger verpflichtet sind. Der Begriff als solcher ist jedoch irreführend, da nicht die schlichte Zahl der Bevölkerung erfasst, sondern umfassende persönliche Daten abgefragt werden.

Bei herkömmlichen Volkszählungsverfahren erfolgt die Erhebung per Fragebogen. Moderner sind jedoch die Modelle des Registerzensus (Abgleich über Melderegister ohne Befragung der Bürger) und des rollierenden Zensus (jährliche Befragung eines Teils der Bevölkerung).
Darüber hinaus haben sich in der Praxis Mischformen dieser Methoden gebildet, so zum Beispiel die Durchführung einer klassischen Zählung, angereichert mit Auswertungen der Melderegister oder der umgekehrte Fall der registergestützten Erhebung mit stichprobenartigen Befragungen (Nutzung in Deutschland).
In Belgien und der Schweiz praktiziert man mittlerweile auch Befragungen per Internet, Großbritannien erwägt den Einsatz von Telefoninterviews.
Einen noch anderen Weg plant Mazedonien: dort sollen Papierfragebögen abgeschafft und das Befragungspersonal mit Handheld-Computern ausgestattet werden, um die erhobenen Daten direkt elektronisch verarbeiten zu können und aufgrund bestimmter Antworten einen Teil der Fragen gar nicht mehr stellen zu müssen (Zeitersparnis).

Üblicherweise finden Volkszählungen in modernen Industriestaaten alle zehn Jahre, meist zu Beginn einer Dekade, statt. Gerade in Deutschland gab es aufgrund der Wiedervereinigung jedoch seit 1987 keinen vollständigen Zensus mehr. Durch den so genannten Mikrozensus werden die während einer Volkszählung ermittelten Daten fortgeschrieben, zum Beispiel durch die Ermittlung der Zahl der Geburten, der Sterbefälle und der Zu- und Fortzüge.
In Deutschland wird zusätzlich jährlich 1% der deutschen Bevölkerung repräsentativ befragt, was über die Jahre jedoch zu einer steigenden Fehlerquote im Datenbestand sorgt.

Die Grundlage für ein solches Verfahren bilden die in den 1960er Jahren eingeführten zentralen Personenregister und persönliche Identifikationsnummern jedes Bürgers. Diese Identifikationsnummer ist personeneindeutig und ein Leben lang gültig.
Im Gegensatz zu Deutschland liegt in den Niederlanden z.B. eine so genannte „Sozialversicherungs- und Steuernummer“ vor, die als eindeutiger Schlüssel in fast allen Registern zu finden ist. Dies erlaubt dort folglich eine relativ einfache Verknüpfung der vorhandenen Datenquellen.

Das Ziel einer Volkszählung…

…ist in der Regel, möglichst genaue Informationen über verschiedene statistische Werte zu erhalten, die wiederum die Grundlage für das weitere politische und verwaltungstechnische Vorgehen bilden. Beispielhaft seien des weiteren Wohnungsbauprogramme (Aussagen über Unter-, bzw. Überbelegungen), Programme zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur oder die Planung der Finanzierung öffentlicher Haushalte genannt.

…muss nicht positiv sein.

Als kleiner Exkurs über den Zweck von Volkszählungen wird hier kurz auf Volkszählungen im 3. Reich eingegangen, da schnell klar wird, dass jede Münze zwei Seiten hat.

Bei den Zählungen in den Jahren 1933 und 1939 wurden Volks-, Berufs- und Betriebszählungen parallel durchgeführt. Bereits 1933 wurden in diesem Zusammenhang 500.000 „Glaubensjuden“ staatlich erfasst. 1939 erweiterte man sogar die Befragungen durch eine Ergänzungskarte, die jedoch nur von Juden, Ausländern und so genannten „Mischlingen“ auszufüllen war.
Aus den ermittelten Ergebnissen wurde die „Reichskartei der Juden und „jüdischen Mischlinge““ geschaffen, auf dessen Basis man die zur Deportation vorgesehene Bevölkerung auswählte.

Diese Kartei enthielt folgende personenbezogene Daten:

  • Namen

  • Geburtsnamen

  • Wohnung

  • Geschlecht

  • Geburtstag

  • Religion

  • Muttersprache

  • Volkszugehörigkeit

  • Beruf

  • Kinderzahl unter 14 Jahren im jeweiligen Haushalt

Damals handelte es sich bei dieser Sondererfassung aus Sicht der Regierung jedoch nicht um Datenmissbrauch, sondern um gewünschte Ergebnisse. Begründet wurde sie mit einer Gewinnung von Erkenntnissen „über die biologischen und sozialen Verhältnisse des Judentums im Deutschen Reich“.

[Zensus 2011] Teil 2 – Grundlage des Zensus

Seitens der Bundesregierung sieht sich der neuerliche Zensus durch die Tatsache begründet, dass die gegenwärtigen Zahlen auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen aus den Jahren 1987 (BRD), bzw. 1981 (ehem. DDR) beruhen und somit gewissen Unschärfen unterliegen. Initiiert wurde die aktuelle Volkszählung jedoch auf EU-Ebene.

Am 09. Juli 2008 verabschiedeten EU-Parlament und -rat eine Verordnung, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, im Jahr 2011 Daten der eigenen Bürger im Umfang eines festgelegten Katalogs zu erheben (Inkrafttreten am 2. September 2008) und damit EU-weit vergleichbar zu machen (veröffentlicht unter Verordnungsnummer 763/2008).

Im Anschluss an das bereits 2007 verabschiedete „Zensusvorbereitungsgesetz 2011“, trat am 16. Juli 2009 das „Zensusgesetz 2011“ (alias „Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011“) in Kraft (Artikel 1 des „Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen“).
Das „Zensusvorbereitungsgesetz 2011“ bildete im Wesentlichen die gesetzliche Grundlage zu Vorbereitung des Zensus 2011, worunter z.B. der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters fällte, in dem alle Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte erfasst werden, sowie die Übermittlung von Anschriften der Wohnungseigentümer.
Ziel dieses Registers ist die vollständige Erfassung aller Einwohner der BRD im Rahmen des Zensus 2011.

Im Folgegesetz „Zensusgesetz 2011“ ist geregelt, wie der Zensus 2011 durchzuführen und welche Merkmalen zu erheben sind und dient den statistischen Landes- und Bundesämtern als Grundlage zur Durchführung der Volkszählung.

[Zensus 2011] Teil 1 – Was ist der Zensus 2011?

Für die Jahre 2011 bis 2013 plant die Europäische Union einen EU-weiten Zensus – auch „Volkszählung“ genannt. Für Deutschland ist dies die erste Volkszählung seit der Wiedervereinigung, nachdem Deutschland bei der letzten Bevölkerungserfassung im Jahr 2001 nicht teilgenommen hatte.
Anders, als der Name „Volkszählung“ glauben macht, umfasst eine solche Erhebung weit mehr Daten, als die reine Anzahl der Bundesbürger. Der Zensus 2011 soll ermitteln, wie viele Menschen in einem Land und in einer Stadt leben, wie sie dort wohnen und arbeiten.
Weitere Details zu den erfassten Daten finden sich im Abschnitt „Welche Daten werden erhoben und wie werden sie geschützt?“ (in Vorbereitung).

Im Zuge der Durchsetzung einer EU-Richtlinie einigten sich die Regierungsparteien bereits bei den Koalitionsvereinbarungen für die 16. Wahlperiode auf die Teilnahme am Zensus 2011.
In der Folge beschloss das Bundeskabinett, bestehend aus CDU/CSU und SPD, am 29. August 2006 die Verfahrensweise des Zensus. Anders als 1987 sollen die Befragungszahlen innerhalb der Bevölkerung deutlich sinken und stattdessen ein registergestützes Verfahren angewendet werden. Zu diesem Zweck werden hauptsächlich Verwaltungsregister zu Rate gezogen, im speziellen die der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit.

Die Entscheidung für die Abfrage der Register wurde seitens der Regierung mit geringeren Kosten für die Steuerzahler und weniger Aufwand für die Befragten begründet. Dennoch belaufen sich die Kosten allein für die Vorbereitung des Zensus auf 176 Millionen Euro, von dem ein Großteil durch die Länder zu tragen ist.

Wissenschaftlich begleitet wird der Zensus von einer Zensuskommission unter dem Vorsitz von Gert G. Wagner, seines Zeichens Vorsitzender des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten, Lehrstuhlinhaber für Volkswirtschaftslehre an der TU Berlin und Forschungsdirektor am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung Berlin.
Diese eigens gegründete Kommission hat die Aufgabe, alle entwickelten Konzepte, Methoden und Verfahren zu prüfen, Empfehlung für das weitere Vorgehen auszusprechen und die praktische Umsetzung zu begleiten. Des weiteren umfassen seine Aufgaben die so genannte „ergänzende Stichprobe“. Zur Korrektur statistischer Ungenauigkeiten in den Melderegistern und Erweiterung der Datenbestände sollen diese ergänzenden Stichproben in Form von Interviews weiterführende Informationen wie z.B. Bildung und Ausbildung liefern.

Auffallend an den aktuellen Zensusplänen ist jedoch die ungewöhnlich verhaltene Diskussion in der Öffentlichkeit. Noch in den Achtziger Jahren wurde die damalige Volkszählung von lauten Protesten unter dem Motto „Meine Daten müsst Ihr raten“ begleitet. Das Bundesverfassungsgericht fällte schließlich am 15. Dezember 1983 ein grundsätzliches Urteil über die informationelle Selbstbestimmung und stärkte nachhaltig den Datenschutz.
Heute laufen die Verfahren zur Datenermittlung eher unauffällig im Hintergrund ab. Datenbanken werden abgeglichen und zusammengefasst, eine direkte Einbeziehung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger findet beiläufig in Form der bereits erwähnten schriftlichen und stichprobenartigen, persönlichen Befragungen statt.

Den Umfang der vollständigen Volkszählung, wie sie 1987 in der BRD und 1981 in der DDR stattfand, wird der Zensus 2011 voraussichtlich nicht erreichen. Zu groß sind mittlerweile die Bedenken gegenüber dem Datenschutz und den anfallenden Kosten.

[Neue Kategorie] Projekte

Seit geraumer Zeit nun steht der Download meines Projekte “ISP::Blacklist” schon auf der Startseite bereit, um schneller gefunden werden zu können. Allerdings darf der geneigte Leser erst einmal scrollen, um den aktuellen Blog-Artikel zu lesen. Also: irgendwie ist das Ding da im Weg und muss weg.

Nun ergab sich zusätzlich in den letzten Wochen noch ein weiteres Projekt zum Thema “Zensus 2011″, das ich ebenfalls zentral ablegen möchte.

Daher findet Ihr in der Kopf-Navigation ab heute einen weiteren Menüpunkt “Projekte“, wo ich Euch meine kleineren und größeren Projekte zentral zur Verfügung stelle, fortan also auch die ISP::Blacklist und den Zensus.

Schaut doch einfach mal vorbei…

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